Kommunalpolitik

Am 18. April 2027: Welche Regeln für die Bürgermeisterwahl in Herbrechtingen gelten

Am 18. April 2027 findet in Herbrechtingen die Wahl des Bürgermeisters statt. Amtsinhaber Daniel Vogt will erneut antreten.

Im kommenden Jahr steht in Herbrechtingen die Bürgermeisterwahl an. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde der Wahltag auf Sonntag, 18. April 2027, festgelegt. Die Amtszeit von Bürgermeister Daniel Vogt endet am 27. Juni 2027. Der Amtsinhaber Vogt hat jedoch bereits klargemacht, dass er sich für eine Wiederwahl bewerben wird. Die Stellenausschreibung soll am 12. Februar im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erscheinen.

Die Kandidatenvorstellung wird am Freitag, 9. April, in der Bibrishalle stattfinden. Auch bei nur einem Bewerber soll es eine solche Veranstaltung geben, um dem Bewerber zu ermöglichen, sein Programm vorzustellen und die Bürger über die politischen Ziele zu informieren.

Für weitere Wahlkampfveranstaltungen schlug die Verwaltung vor, diese grundsätzlich nicht in Räumlichkeiten der Stadt zuzulassen – wie bereits bei Wahlen in der Vergangenheit. Bewerber sollten stattdessen auf Gaststätten ausweichen. Jochen Afheldt von der AfD erschloss sich der Sinn einer solchen Regelung nicht.

AfD benachteiligt?

Julia Baamann, Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice, erläuterte: „Wenn es mehrere Bewerber gibt, möchte wir nicht, dass uns Ungleichbehandlung vorgeworfen wird. Man könnte der Stadtverwaltung unterstellen, dass einzelne Bewerber bevorzugt oder benachteiligt werden, wenn eine bestimmte Räumlichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht frei ist.“ Damit sei man bei den vergangenen Bürgermeisterwahlen sehr gut gefahren. Afheldt befürchtete ein Problem „für bestimmte Parteien“, eine Gaststätte in Herbrechtingen für Wahlkampfveranstaltungen zu finden. Sollte sich konkret ein Bewerber von der AfD finden, müsste dieser aus seiner Sicht damit rechnen, dass Gastwirte einen Rückzieher machen.

„Sie haben jetzt von Parteien gesprochen, es geht hier aber um eine Bürgermeisterwahl und das ist eine Persönlichkeitswahl“, erwiderte Petra Reiss als Stellvertreterin des Bürgermeisters. Und Baamann bekräftigte: „Die Person bewirbt sich, sie bewirbt sich nicht als Parteivertreter oder Parteimitglied.“ Für die Stadt gelte in jedem Fall das Neutralitätsgebot, das gewahrt bleibe, wenn kein Bewerber öffentliche Räume nutzen könne.

Afheldt beantragte, dass über diesen Punkt des Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Bürgermeisterwahl separat abgestimmt wird. Sein Antrag wurde mit 13 Ja- und vier Gegenstimmen angenommen. Anschließend votierten jedoch 13 Gemeinderäte für die bisherige Praxis, dass keine städtischen Räume für Wahlkampfveranstaltungen von Bewerbern gebucht werden können. Vier Räte waren dagegen, drei enthielten sich.