Um das Wohl von frei lebenden Katzen nachhaltig zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, führt die Stadt Heidenheim an der Brenz zum 1. Juli eine neue Katzenschutzverordnung ein. Die Regelung wurde von einem gemeinsamen Arbeitskreis aus Gemeinderat und Verwaltung erarbeitet. Ziel ist es, der Entstehung von Tierleid durch Krankheiten, Hunger und Verletzungen innerhalb einer zu großen Katzenpopulation effektiv entgegenzuwirken.
Die Verordnung gilt für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter im gesamten Stadtgebiet, die ihren Tieren freien Auslauf gewähren; reine Wohnungskatzen sind von den Regelungen ausgenommen. Ab einem Alter von fünf Monaten müssen frei laufende Halterkatzen verpflichtend kastriert sowie durch Mikrochip oder Ohr-Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Zudem ist eine Registrierung in einem kostenfreien Haustierregister wie Tasso oder Findefix erforderlich. Unkastrierte Katzen dürfen demnach keinen unkontrollierten Freigang mehr erhalten, wobei Ausnahmen von der Stadt nur in besonderen Härtefällen auf Antrag genehmigt werden können.
Bei Verstößen ordnet die Stadt die Kastration an
Verstöße gegen diese Vorgaben können dazu führen, dass die Stadt die Kastration und Registrierung des Tieres anordnet. Sollte ein Halter oder eine Halterin nicht auffindbar sein, ist die Stadt dazu berechtigt, diese Maßnahmen selbständig durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem Halter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus ermächtigt die neue Verordnung die Stadt Heidenheim auch herrenlose, frei lebende Katzen im Stadtgebiet einzufangen. Diese Tiere werden ebenfalls kastriert, gekennzeichnet, registriert und anschließend wieder an ihrer ursprünglichen Fundstelle in die Freiheit entlassen. Durch diese Maßnahmen soll die Anzahl der Katzen langfristig kontrolliert und ein gesünderes Lebensumfeld für die Tiere geschaffen werden.
