Baden-württembergische Landtagswahl

Welche rechtliche Neuerung die Wähler am 8. März 2026 auch im Kreis Heidenheim erwartet

Wer an der Landtagswahl in Baden-Württemberg teilnahm, hatte bislang eine Stimme. Das ist am 8. März 2026 anders, wenn auch in Heidenheim über die künftige Zusammensetzung des Stuttgarter Parlaments entschieden wird.

Eine rege Reisetätigkeit der Politprominenz deutet es an: Die Landtagswahl rückt näher. Während die Kandidatinnen und Kandidaten bei zahlreichen Veranstaltungen in eigener Sache werben und bisweilen auf hochkarätige Unterstützung bauen können, laufen hinter den Kulissen die üblichen Vorbereitungen.

Komplett auf ihre Routine verlassen können sich die Organisatoren allerdings nicht, unterscheiden sich die Regularien doch teilweise grundlegend von den noch vor fünf Jahren geltenden. Folglich stellen sich neben den immer wiederkehrenden Fragen diesmal auch einige, die sich auf veränderte Abläufe beziehen.

Wann wird gewählt?

Die Wahl des 18. baden-württembergischen Landtags findet am Sonntag, 8. März, statt. Die Wahllokale haben an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In der Stadt Heidenheim sind für die Stimmabgabe 33 Urnen- und zehn Briefwahlbezirke vorgesehen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese Personen werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen – Anfang der Woche waren es in Heidenheim 31.318. Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 galt noch ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren können alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, außerdem seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Land haben.

Wie wird gewählt?

Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält etwa drei Wochen vor der Landtagswahl automatisch per Post die Wahlbenachrichtigung zugestellt. In Heidenheim ist das zwischen Mittwoch, 4. Februar, und Dienstag, 10. Februar, der Fall. Wer am Sonntag, 15. Februar, noch vergeblich darauf wartet, allerdings der Ansicht ist, wahlberechtigt zu sein, kann sich an das Wahlamt wenden.

In der Wahlbenachrichtigung stehen das Wahllokal und die Öffnungszeiten, der Wahltermin und die Wählernummer sowie Hinweise zur Briefwahl. Am Wahltag kann man mit der Wahlbenachrichtigung und einem Ausweis im Wahllokal abstimmen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer am 8. März nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, schon vorher per Briefwahl abzustimmen. Der einfachste Weg sieht so aus: Mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann Briefwahl beantragt werden. Der schnellste Weg: Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Erdgeschoss des Rathauses beantragt und mitgenommen oder aber gleich vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Diesen Service gibt es voraussichtlich ab dem 2. Februar. Sonstige Möglichkeiten: Die Beantragung der Unterlagen kann auch mündlich, per Brief oder per E-Mail erfolgen. Anzugeben sind alle Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen sollten diese zunächst aufmerksam gelesen werden. Anschließend gilt folgende Reihenfolge: Stimmzettel ausfüllen und in den Stimmzettelumschlag stecken, dann diesen verschließen. Wahlschein unterschreiben, alles zusammen in den Wahlbriefumschlag stecken und zurückschicken.

Wie viele Stimmen können vergeben werden?

Für den baden-württembergischen Landtag gilt in diesem Jahr ein neues Wahlrecht. Jeder Wähler hat jetzt wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er eine Person, die sich um ein Direktmandat bewirbt. Jene Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die in den 70 Wahlbezirken jeweils die meisten Stimmen einfahren, erhalten einen Sitz im Landtag. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei und damit über die Vergabe der übrigen 50 Sitze.

Allerdings kann die Gesamtzahl auch mehr als 120 betragen. Das ist der Fall, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zustehen. Diese sogenannten Überhangmandate darf sie behalten. Sie werden allerdings durch zusätzliche Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen, um eine faire Verteilung sicherzustellen. Das gilt auch für Parteien, die gar keinen Wahlkreis gewinnen konnten, aber mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt haben.

Welches Wahlrecht galt früher?

Bei der Landtagswahl 2021 hatten die Wahlberechtigten nur eine Stimme. Damit konnten sie in den 70 Wahlkreisen jeweils eine von den Parteien nominierte Person wählen. Landeslisten wie bei den Bundestagswahlen gab es nicht. Allerdings wurden weitere 50 Sitze über sogenannte Zweitmandate vergeben. Sie gingen an jene Direktkandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen hatten, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke mehr Stimmen errungen hatten. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten zogen schlussendlich 154 Männer und Frauen ins Parlament ein.

Welches Wahlrecht ist besser?

Die Ansichten gehen auseinander. Befürworter der neuen Regelung betonen, Landeslisten sorgten für mehr Berechenbarkeit und Gerechtigkeit. Beispielsweise könnten die Listenplätze abwechselnd an Männer und Frauen vergeben werden. Außerdem sei es nun möglich, mit der Wahlentscheidung zwei verschiedene Parteien zu unterstützen.

Kritiker des Zweistimmenwahlrechts hingegen sehen die Wähler zugunsten der Parteien entmachtet – diese könnten über die Landeslisten die Wahlchancen einzelner Personen gezielt steuern. Immer wieder wird auch die Befürchtung laut, der Landtag könne durch die Zunahme an Überhang- und Ausgleichsmandaten deutlich über die Regelgröße von 120 Abgeordneten hinaus aufgebläht werden.

Wer den Landkreis Heidenheim im Stuttgarter Landtag vertreten wird, entscheidet sich am 8. März.

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Erfolglos blieb der organisierte Widerstand gegen das geänderte Wahlrecht. Mehrfach scheiterten Volksbegehren, unter anderem, weil nicht genügend Unterstützerunterschriften zusammenkamen. Während sich die FDP dafür starkmachte, die Zahl der Wahlkreise auf 38 zu reduzieren, wandten sich andere Parteien mit dem Argument gegen dieses Ansinnen, größere Wahlkreise gingen mit einer abnehmenden Nähe von Abgeordneten und Bürgern einher.

Wer kann diesmal im Wahlkreis 24 Heidenheim gewählt werden?

Auf dem Stimmzettel stehen acht Kandidatinnen und Kandidaten: Clara Resch (Grüne), Andreas Stoch (SPD), Michael Kolb (CDU), Dr. Jürgen Müller (AfD), Klara Sanwald (FDP), Daniel Rolfs (Linke), Maurice Chesauan (BSW), Petra Hackl (Bündnis Deutschland).

Wie wurde 2021 im Kreis Heidenheim gewählt?

Am 14. März 2021 sicherte sich im Wahlkreis Heidenheim Martin Grath (Grüne) mit 25,8 Prozent der Stimmen das Direktmandat. Andreas Stoch (SPD) kam auf 20,2 Prozent und errang ebenfalls einen Parlamentssitz. Leer gingen aus: Magnus Welsch (CDU; 22,4 Prozent), Jens Schneider (AfD; 11,4 Prozent), Christian Morgenstern (FDP; 7,7 Prozent) und Florian Vollert (Linke; 2,6 Prozent).

Wer hat den Kreis Heidenheim bislang im Stuttgarter Landtag vertreten?

Das Land Baden-Württemberg wurde 1952 gegründet. In diesem Jahr sicherte sich als erster Vertreter des Landkreises Heidenheim Alfred Rauch (CDU) einen Sitz im Landtag. Über Jahrzehnte hinweg blieb das Direktmandat in christdemokratischer Hand: Rauch gewann es nach 1952 auch 1956, 1960 und 1964, Friedrich Degeler 1968, Werner Baumhauer 1972, 1976, 1980, 1984, 1988 und 1992, Dr. Inge Gräßle 1996 und 2001. Für sie rückte 2004 Bernd Hitzler nach, der bei den Wahlen 2006 und 2011 erfolgreich war. 2016 holte sich mit Martin Grath erstmals ein Grüner das Direktmandat. Er verteidigte es 2021. 2024 zog er sich aus der Landespolitik zurück und übergab den Stab an Clara Resch.

Am 8. März 2026 findet die nächste Landtagswahl statt. Oliver Vogel

Zweitmandate gingen bei den zurückliegenden Landtagswahlen an Günter Moser, Siegfried Pommerenke, Peter Hund, Wolfgang Staiger, Andreas Stoch (alle SPD) und an Dr. Heiner Merz (AfD). Im aktuellen Landtag wird Heidenheim durch Clara Resch und Andreas Stoch vertreten.

Wer hilft bei Fragen zum Ablauf der Landtagswahl?

Wer Schwierigkeiten hat, sich mit den Regularien zurechtzufinden, kann das Wahlamt im Heidenheimer Rathaus kontaktieren. Es ist erreichbar unter Tel. 07321.327-2500 sowie per Mail unter wahlamt@heidenheim.de.