Hanf-Club, Schutzzonen, Kontrollen

Was bedeutet die Cannabislegalisierung für Heidenheim?

Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis sind ab 1. April unter bestimmten Regeln legal. Was bedeutet die neue Cannabispolitik für Heidenheim? Ein Club steht in den Startlöchern und die Polizei verändert ihre Arbeit.

Ab Ostermontag darf in Deutschland legal gekifft werden. Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis tritt und erlaubt jedem ab 18 Jahren, 25 Gramm der Droge mit sich zu führen. Anbau und Kauf werden über Vereine möglich. In Heidenheim wurde deshalb ein Cannabisclub gegründet, der sich darauf vorbereitet, einen sicheren Konsum zu gewährleisten. Allerdings darf nicht überall konsumiert werden: Es gibt von Gesetzes wegen Verbotszonen für den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit, um besonders Kinder und Jugendliche zu schützen. Eine Karte hat die Stadtverwaltung dazu zwar nicht erstellt, allerdings kursieren im Netz bereits erste Apps und Übersichtskarten. Die bevorstehende Gesetzeslockerung stellt Polizeibehörden vor eine neue Arbeitsrealität, Auswirkungen hat das neue Gesetz auf die Strafverfolgung.

Was steht hinter dem Verein Heidenhanf?  

Der Verein wurde 2016 als Chroniker Selbsthilfe Klub Ulm gegründet und übernimmt seither Patientenbetreuung und Aufklärung zu medizinischem Cannabis, berichtet Michael Becker, Besitzer des Hanfladens „Sea of Green“ in der Heidenheimer Pfluggasse. Leider sei der Vorstand vor einigen Jahren verstorben, wodurch der Verein stilllag. „Wir haben den Verein vor circa zwei Jahren übernommen und nun vor Kurzem damit angefangen, den Verein zu einem Anbauverein für interessierte Hanffreunde umzugestalten.“, so Michael Becker. Aufgrund der bislang unklaren gesetzlichen Vorgaben sei man derzeit gerade erst in den Startlöchern für eine normgerechte und juristisch sichere Vereinssatzung. Sobald diese im Registergericht eingetragen werde, gehe es los und die Klubgründer würden erste Mitgliedsanträge versenden. „Derzeit sind wir noch sechs Mitglieder, wollen und werden aber die 500 auf jeden Fall voll bekommen.“ 

Zu den Aufgaben des Klubs zähle neben dem gemeinschaftlichen Eigenanbau von Genusshanf, mit Qualitätssicherung und strengen Kontrollen seitens der Behörden, auch der Konsumenten- und Jugendschutz. Diese Schutzmaßnahmen sollen vor allem durch Prävention und Aufklärung, aber auch durch fachgerechte Beratung in den Abgabestellen, umgesetzt werden, erklärt der Inhaber des Hanfladens.  Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet und Interesse an dem Thema hat, dürfe Mitglied werden. 

Hat die Cannabis-Legalisierung Auswirkungen auf den Hanfladen?

Der Heidenhanf-Vorsitzende erwartet geschäftlich einen gewissen Zulauf, geht aber auch davon aus, dass sich dieser zeitnah einpendeln wird. „Dies sehen wir am Beispiel Kanadas sehr eindrücklich. Anfangs ist zwar die Neugier da, aber die Konsumentenzahlen gingen wieder aufs ursprüngliche Niveau, vor der Legalisierung beziehungsweise Entkriminalisierung zurück.“ Becker begrüßt ausdrücklich den Non-Profit-Charakter des Gesetzes. Es werde im Verein keine Gewinne geben, um die sich gestritten werden kann. „Und die Konsumenten haben viel günstigere Preise als auf dem Schwarzmarkt.“ 

Wie will der Klub die Ausgabe organisieren? 

Unter den Interessierten läuft laut Becker derzeit eine Umfrage, die Anhaltspunkte zu den Wünschen und Vorstellungen der späteren Mitglieder geben soll. Ausgegangen werde aber von einem Modell mit einer festen Abnahmemenge zu festem Monatsbeitrag und zusätzlich einem Grammpreis für alles, was darüber hinaus gebraucht wird. „Jeder Cannabisinteressierte kann zukünftig bei uns pestizid- und bleimischungsfreies Cannabis erwerben und dazu beitragen, das Thema positiv von der Subkultur zur Kultur zu erheben.“ Geplant seien auch Feste und Infoabende. Weiterhin würden Patienten beraten und es werde Präventionsarbeit geleistet, so Becker: „Es wird sich auf alle Fälle im Bereich Cannabis viel tun und es werden auch viele Menschen, die bislang als Dunkelziffer galten, aus der Verdeckung hervorkommen.“

Brenzpark und Fußgängerzone: Wo darf man in Heidenheim kiffen und wo nicht?

Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen darf niemand in Gegenwart einer minderjährigen Person Cannabis konsumieren. Zudem sind im Gesetz Verbotszonen fürs Kiffen festgelegt: Das ist der 100-Meter-Bereich um Schulen, Spielplätze und Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie um Sportplätze. Auch zeitlich gibt es Beschränkungen: In Fußgängerzonen herrscht zwischen 7 und 20 Uhr ein komplettes Cannabis-Verbot. Wie sieht es mit den Spielelementen in der Heidenheimer Fußgängerzone aus? Diese gelten laut Stefan Bentele, Pressesprecher der Stadt Heidenheim, nicht als Spielplatz, sodass dort keine Schutzzonen wirken. Spielplatz ist all das, wo speziell ein Schild auf einen Spielplatz hinweist. Somit ist auch am Brenzufer das Kiffen erlaubt, sofern dort keine schutzwürdigen Einrichtungen im 100-Meter-Abstand sind. Das Gleiche gilt für den Bereich am Brenzufer beim Rewe. Und auch im Brenzpark ist das Kiffen laut Bentele erlaubt abseits der Spielplätze, Sportgeräte, der Brenzparkschule und des Kindergartens sowie fern von Minderjährigen.

Wie reagiert die Polizei auf die Gesetzesänderung?

„Die Polizei Baden-Württemberg hat sich auf die Teillegalisierung von Cannabis vorbereitet. Um den geplanten Neuerungen gerecht zu werden, ohne die innere Sicherheit zu gefährden, werden wir insbesondere in den Bereichen Jugendschutz und Verkehrssicherheit verstärkt Aufklärungsarbeit leisten und mögliche Verstöße konsequent verfolgen“, teilte Bernd Kurz, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm, mit. Die Polizei werde durch das Cannabisgesetz nicht entlastet. Ganz im Gegenteil, denn durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Erhaltung der Verkehrssicherheit seien deutliche Mehraufwände zu erwarten. Kurz stellt aber auch klar, dass Straftaten bezüglich von Drogen weiterhin konsequent verfolgt würden.

Kiffen und Autofahren: Welche Folgen sind für Verkehrsteilnehmer zu erwarten?

Die Gesetzesänderung bedeutet jedoch nicht, dass man bekifft Auto fahren darf. Auch wenn der Konsum legal ist, riskieren Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss weiterhin ihren Führerschein. Laut Einschätzung der Polizei wird die Anzahl der berauschten Verkehrsteilnehmer ansteigen und somit auch die schweren Verkehrsunfälle und Verunglückten. „Über 6.000 landesweit festgestellte Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis im Jahr 2023 belegen, dass viele Menschen Kiffen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können“, so Polizeisprecher Bernd Kurz. Dies bedeute, dass Verkehrskontrollen zur Bekämpfung von Drogenfahrten intensiviert und konsequenter verfolgt würden, so der Polizeisprecher. Die Strafe obliege aber nach wie vor dem Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Wie geht die Polizei gegen den Konsum Minderjähriger vor?

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei weiterhin die oberste Priorität der Behörden. „Wir schützen unsere Kinder und unsere Jugend und geben hier keinen Zentimeter nach“, so Kurz. Zu diesem Zweck werde die Polizei weiterhin Kinder und Jugendliche über Wirkungsweisen, Risiken und Gefahren von Cannabiskonsum aufklären.

Karten mit Cannabis-Verbotszonen für den Landkreis Heidenheim

Eine kostenlos zugängliche Landkarte zeigt, wo auch nach der Legalisierung von Cannabis ab 1. April in der Öffentlichkeit nicht gekifft werden darf. Was bedeutet das für die Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim? Auf hz.de gibt es eine Übersicht, wo Erwachsene künftig legal in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren dürfen – und wo nicht.

Die Information basiert auf einer frei zugänglichen Karte mit Namen „Bubatzkarte“, wo auf Basis von Open-Street-Map-Daten visualisiert wird, was die räumlichen Einschränkungen konkret bedeuten – auch für den Landkreis Heidenheim. Die Macher der Karte betonen, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Karte handelt, sondern die Markierungen auf Basis frei verfügbarer Daten erstellt wurden und unvollständig sein können.

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