Höhere Preise für Gäste

Diese Auswirkung hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die Gastronomen in Heidenheim

Seit Jahresbeginn muss auf Speisen in Restaurant wieder der volle Mehrwertsteuersatz bezahlt werden. Was das bedeutet und welche Folgen das für die Heidenheimer Gastronomen hat.

Zum Jahresbeginn wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent angehoben. Nachdem dies Mitte vergangenen Jahres angekündigt worden war, hatte es Proteste von Seiten der Gastronomen gegeben: Sie befürchteten, dass ihnen die Gäste fernbleiben, wenn sie ihre Preise deutlich erhöhen müssen. Doch wie hat sich seitdem die Situation entwickelt, wie gehen die Gaststätten im Landkreis Heidenheim mit der höheren Steuerlast um?

„Das Jahr ist noch recht jung und so richtig lässt sich das deshalb noch nicht überschauen“, sagt Martin Bosch, Vorsitzender der Kreisgruppe des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. Manche Effekte kämen in der Gastronomie jedes Jahr zu Jahresbeginn zum Tragen: „Die Menschen bekommen Gas-, Strom-, Versicherungsabrechnungen. Da bleibt bei vielen nur wenig Geld, um Essen zu gehen“, so Bosch. Außerdem sei der Januar im Landkreis Heidenheim touristisch eher eine schwache Zeit, weil weniger Menschen hierherkommen. Traditionell sortiere sich im Januar vieles neu, sei der Jahresbeginn eher eine ruhige Zeit.

Steigende Kosten auch für Gastronomen

Die steigenden Lebenshaltungskosten, die Steigerungen bei den Energiepreisen und natürlich die hohe Inflation im vergangenen Jahr sowie weitere Veränderungen blieben von den Gastronomen nicht unbemerkt, so der Dehoga-Vorsitzende. „Wir stellen schon fest, dass unsere Gäste manchmal aufs zweite Getränk verzichten und die Verweildauer im Restaurant kürzer wird.“ Dabei spielten die Preiserhöhungen die wesentliche Rolle. „Natürlich mussten wir Gastronomen unsere Preise anpassen, denn es ist ein Unterschied, ob die Mehrwertsteuer bei sieben oder bei 19 Prozent liegt. Diese Differenz können wir selbst nicht auffangen, sondern müssen sie an die Kunden weitergeben“, so Bosch. Hinzu kämen auch die Erhöhung des Mindestlohnes, die wiederum nach sich ziehe, dass auch die Löhne der Fachkräfte angepasst werden müssten. Auch die Energie- und Lebensmittelpreise sorgten für Kostenerhöhungen, die die Gastronomen an die Gäste weitergeben müssen. „Den gastronomischen Betrieben“, so Bosch, „steht jedenfalls ein sehr schwieriges Jahr bevor.“ Das hänge auch mit Altlasten zusammen, etwa mit der Rückzahlung von Unterstützung aus den Corona-Lockdowns.

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Vor der Corona-Pandemie lag der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants bei 19 Prozent. Im Zuge der Pandemie wurde er auf sieben Prozent gesenkt, um die Gastronomen zu unterstützen. „Uns stört einfach die Art und Weise, wie mit uns umgegangen wurde. Lange wussten wir nicht, ob die Erhöhung wiederkommt und wann, oder ob sie doch noch verschoben wird.“ Die Gastronomen fühlten sich von der Politik im Stich gelassen und mit ihren Problemen nicht ernst genommen.

Viel Verständnis bei den Gästen

Die Preiserhöhungen in den Restaurants müssen die Kunden hinnehmen. „Bisher habe ich persönlich allerdings noch keine Beschwerden von Seiten der Gäste gehört, die meisten haben ja von der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gehört“, sagt der Dehoga-Vorsitzende. Deshalb gebe es auch viel Verständnis und kaum Diskussionen.

Bedeuten die Preiserhöhungen, dass Betriebe schließen müssen, weil die Gäste wegbleiben? „Momentan ist mir noch nichts bekannt“, erklärt Bosch. Doch grundsätzlich sei es ein Problem, dass auch im Landkreis Heidenheim immer wieder Gaststätten schließen. „Deshalb freuen wir uns natürlich über jeden Betrieb, der einen Nachfolger findet, der Markt ist auch jetzt schon sehr ausgedünnt.“

Getränke blieben unverändert

Vor der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns lag der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants bereits bei 19 Prozent. Während der Pandemie wurde er dann vorübergehend auf sieben Prozent abgesenkt, zum Januar 2024 aber wieder angehoben. Für Getränke lag der Steuersatz durchgehend bei 19 Prozent.

Der Steuersatz von 19 Prozent gilt allerdings nur für Speisen, die auch in Restaurants verzehrt werden. Für geliefertes Essen oder Speisen zum Mitnehmen lag er schon immer bei sieben Prozent und wurde auch nicht erhöht.

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