Angsträume (3)

Warum sich die Gefahr in Heidenheim größer anfühlt, als sie ist

Angsträume und Kriminalität sind nicht immer dasselbe: Warum sich Menschen an bestimmten Orten unsicher fühlen, obwohl die Zahlen etwas anderes zeigen und was die Polizei dazu sagt:

Ein dunkler Weg, eine leere Unterführung oder eine Gruppe fremder Menschen am Bahnhof: Es gibt Situationen, in denen sich Menschen unwohl oder sogar bedroht fühlen. Ob an einem solchen Ort tatsächlich besonders viele Straftaten passieren, lässt sich daraus allerdings nicht automatisch ableiten. Die HZ-Umfrage zu Angsträumen zeigt genau dieses Spannungsfeld: Das persönliche Sicherheitsgefühl und die registrierte Kriminalität können auseinandergehen.

„Es gibt oft eine Diskrepanz zwischen dem, was Menschen als unsicher empfinden, und den tatsächlichen Kriminalitätszahlen“, sagt Sven Vrancken, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm. So könne es beispielsweise vorkommen, dass Straftaten statistisch zurückgingen, während Menschen sich gleichzeitig unsicherer fühlen. Eine Rolle könnten dabei aus seiner Sicht unter anderem mediale Berichterstattung, persönliche Erfahrungen oder das Fehlen sichtbarer Sicherheitsmaßnahmen spielen.

Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein subjektives Unsicherheitsgefühl unbegründet ist. Wer sich auf einem dunklen Heimweg verfolgt, bedrängt oder belästigt fühlt, kann – auch wenn noch keine konkrete Straftat passiert ist – mit jeder Polizeidienststelle oder über den Notruf mit der Polizei Kontakt aufnehmen, so Vrancken.

Was die Polizei registriert

Für die objektive Kriminalitätslage gibt es die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie erfasst die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche (die sogenannten Fallzahlen) sowie die ermittelten Tatverdächtigen und Opfer (nur bei sogenannten Opferdelikten). Nicht enthalten sind Delikte der politisch motivierten Kriminalität, Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten. Eine Statistik zur etwaigen Dunkelziffer existiert nicht, erklärt der Pressesprecher.

Im Stadtgebiet Heidenheim wurden 2025 insgesamt 555 Straftaten im öffentlichen Raum registriert, in Giengen waren es 207 und in Nattheim 119. Während die Fallzahlen in Heidenheim unter dem Vorjahr liegen und Giengen etwa auf dem Niveau des Vorjahres bleibt, verzeichnete Nattheim einen Anstieg. Vrancken betont, dass dabei „Straftaten im öffentlichen Raum“ keine bestimmte Deliktsart bezeichnen, sondern den Tatort: Erfasst werden unter anderem Straftaten auf Straßen und Plätzen, in Parks, an Haltestellen und Bahnhöfen, in öffentlichen Gebäuden oder bei Veranstaltungen.

Kein eindeutiges Bild

Besonders häufig registrierte die Polizei im Landkreis bei Straftaten gegen das Leben, Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Tatörtlichkeit „sonstiger öffentlicher Verkehrsraum“. Hier wurden 521 Fälle gezählt. Auf Parkplätzen waren es 103, in Wohngebieten 87 Fälle. Die Polizei betont allerdings, dass sich aus diesen Kategorien keine Aussage darüber ableiten lässt, welche konkreten Situationen besonders gefährlich sind.

Bei den Delikten im Zusammenhang mit Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen lässt sich laut Polizei kein einheitliches Bild zeichnen. Eine belastbare Aussage darüber, welche Straftaten dabei besonders häufig vorkommen, sei anhand der PKS nicht möglich. Betrachtet man einzelne Deliktsbereiche, lagen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gefährliche Körperverletzungen und Beleidigungen 2025 im Landkreis Heidenheim unter dem langjährigen Mittelwert. Ein Anstieg gegenüber diesem Mittelwert war dagegen unter anderem bei einfachen Körperverletzungen, Beleidigungen auf sexueller Grundlage und Sachbeschädigungen zu verzeichnen.

Umfrage geht weiter

Die HZ-Umfrage läuft weiter. Die bisherigen 250 Rückmeldungen liefern dabei zunächst ein Bild davon, welche Erfahrungen Menschen im Landkreis machen und wo sie sich unsicher fühlen.

Im nächsten Artikel geht es um das Thema: Der Weg durch das System: Was passiert nach einer Anzeige?