Am 19. Dezember 2003 wurden vor der damaligen Diskothek „K2“ in Heidenheim drei Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren getötet. Zwei der Jugendlichen starben noch am Tatort, der dritte kurz darauf im Krankenhaus. 2004 wurde der damals 17-jährige Neonazi, der die jungen Männer mit einem Messer angegriffen hatte, nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt.
Mehr als 20 Jahre später fordert das Antifaschistische Netzwerk Heidenheim einen dauerhaften Gedenkort für die Opfer, zum Beispiel eine Gedenktafel. In einem offenen Brief an die Stadt kritisieren sie, dass die Tat im öffentlichen Raum unsichtbar sei. Eine frühere Gedenktafel existiere nicht mehr. Das Netzwerk fordert daher ein würdiges Erinnerungszeichen am Tatort und die Anerkennung des rassistischen Hintergrunds.

Ein Messer, ein Neonazi, drei Todesopfer: die Bluttat vor dem Heidenheimer Club K2
Heidenheims Oberbürgermeister Michael Salomo äußert: „Wir verurteilen die Tat aufs Schärfste.“ Er betont aber, dass es nicht dazu kommen solle, „dass auf den Rücken der Toten eine politische Auseinandersetzung stattfindet“. Demnach befürchtet Salomo, dass erneut eine Diskussion darüber aufflammen könnte, dass der Täter damals aus politischen Motiven handelte. Die drei getöteten Jugendlichen waren Spätaussiedler.
Zudem betont der OB, dass er sich wie sein Vorgänger Bernhard Ilg auf die juristische Bewertung der Tat durch die Ermittlungsbehörden verlasse. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Tötung der drei Jugendlichen trotz der rechtsextremen Gesinnung von Leonhard S. nicht als rassistisch motivierte Tat zu werten sei. „Bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die eine andere rechtliche Bewertung ex post rechtfertigen würden“, so Salomo.


