Der Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Wilhelm Reich muss sich derzeit vor dem Amtsgericht München verantworten. In dem Strafverfahren wird ihm Untreue zulasten der Karwendelbahn AG vorgeworfen. Diese Aktiengesellschaft, an der Reich 2012 die Mehrheit übernommen hatte, betreibt in Mittenwald die Karwendelbahn. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Heidenheimer vor, im März und April 2016 Überweisungen von insgesamt 120.000 Euro aus dem Vermögen der Gesellschaft an sich selbst veranlasst zu haben. Diese Vorstandsvergütungen seien als Beratungshonorare getarnt gewesen.
Wie der Münchner Merkur berichtet, seien die Zahlungen allein schon deshalb illegal gewesen, weil Reich eigentlich gar nicht mehr an der Spitze eines Unternehmens hätte stehen dürfen. Im Februar 2014 wurde ein Urteil gegen ihn rechtskräftig, mit dem er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen unrichtiger Darstellung, falschen Angaben in sieben Fällen und Marktmanipulation in 22 Fällen verurteilt wurde. Erst nachdem die Heidenheimer Zeitung im Januar 2016 darüber berichtet hatte, wurden die Registergerichte tätig und löschten Reich nach und nach aus seinen Vorstandsämtern in zahlreichen Aktiengesellschaften. Denn laut Aktiengesetz darf man mit Reichs Art der Vorstrafe fünf Jahre ab der Rechtskraft des Urteils nicht Vorstand einer Aktiengesellschaft sein.
Durchsuchungen in Heidenheim
Im Rahmen des Verfahrens, mit dem sich das Münchner Amtsgericht beschäftigt, fanden bereits im Mai 2019 Hausdurchsuchungen in Heidenheim statt. Ausgangspunkt war eine Anzeige der Marktgemeinde Mittenwald, die ebenfalls Anteile an der Karwendelbahn AG hält. Durchsucht worden waren damals die Geschäftsräume der Konsortium AG, der Kremlin AG und der Beteiligungen im Baltikum AG, bei allen drei Gesellschaften wurden Unterlagen beschlagnahmt. Die Aktiengesellschaften gehören alle zur Reich-Gruppe. Die Anteile an der Karwendelbahn AG kamen über die Konsortium AG in den Besitz von Reich.
Wie nun auch im Rahmen des Prozesses in München bekannt wurde, war Reich am 29. Dezember 2025 in Heidenheim festgenommen worden, da das Gericht einen Haftbefehl erlassen hatte. Nachdem er eine Zeitlang in München festgehalten worden war, wurde der Haftbefehl am Folgetag außer Vollzug gesetzt. Laut dem Münchner Merkur hat Reich vor Gericht ausgesagt, er habe in die USA reisen wollen, weshalb das Gericht eine Fluchtgefahr gesehen habe. Mittlerweile wurde der Haftbefehl aufgehoben.
Angeklagter fliegt in den Urlaub
Nach drei Verhandlungstagen wurde das Verfahren in München ausgesetzt, wie wiederum der Münchner Merkur berichtet. Der 45-jährige Heidenheimer hat sich in einen mehrwöchigen Urlaub verabschiedet, die Reise nach Dubai soll Reich unmittelbar vor Beginn der Verhandlung gebucht haben. Laut Münchner Merkur sollen auch mehrere zeitraubende Anträge, die Reich und seine vier Anwälte gestellt haben, dazu beigetragen haben, dass die drei angesetzten Verhandlungstage nicht ausgereicht haben.
Nach Auskunft der Pressestelle des Münchner Amtsgerichts wird das Verfahren nun noch einmal komplett aufgerollt und auch die Beweisaufnahme finde erneut statt. Dies sei so entschieden worden, weil eine Fortsetzung des Prozesses innerhalb der kommenden drei Wochen nicht sichergestellt war. Eine neue Terminierung gebe es bislang nicht.
Weiteres Verfahren in Heidenheim
In Heidenheim war noch ein anderes Verfahren gegen den Geschäftsmann anhängig: Reich hätte im Juli 2025 auch in seiner Heimatstadt vor dem Amtsgericht erscheinen sollen. In diesem Fall wurde ihm Anstiftung zur Untreue vorgeworfen. Es ging um die Überweisung von insgesamt 395.000 Euro, die von der Klosterbrauerei Königsbronn AG sowie der Beteiligungen im Baltikum AG an die Kremlin AG geflossen waren, um den Kauf eines Mehrfamilienhauses in der Heidenheimer Meeboldstraße zu finanzieren. Da Reich aber nicht vor Gericht erschien und auch eine polizeiliche Vorführung scheiterte, wurde das Verfahren, in dem noch drei weitere Männer angeklagt waren, abgetrennt.

Freispruch für Heidenheimer Stadtrat Wolfgang Erhard Reich
Auf HZ-Anfrage teilte Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil mit, dass dieses Verfahren gegen Wolfgang Wilhelm Reich mit Beschluss vom 25. August 2025 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten eingestellt wurde. Begründet wird dies mit Paragraf 153 der Strafprozessordnung. Im Falle einer Verurteilung wäre die Schuld als gering erschienen und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung habe nicht bestanden, so Feil.

