Nach den Waldbränden in Frankreich sollte man auch im Landkreis Heidenheim vorsichtig mit Feuer in der Natur umgehen. Das Landratsamt Heidenheim teilt mit, dass die Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim aufgrund akuter Waldbrandgefahr seit Freitag, 31. Juli, erneut gesperrt sind.
Das bedeutet, dass Grill- und Feuerstellen im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Waldrand nicht benutzt werden dürfen. Die Grundlage dafür sind die Paragrafen 78 und 83 des Landeswaldgesetzes. Darin geht es um den Forstschutz, der dazu dient, Gefahren für den Wald abzuwehren. Der aktuelle Stand, wann die Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim gesperrt und wann sie wieder geöffnet sind, findet sich unter www.landkreis-heidenheim.de/grillstellen.
