Ohne Gurt und ohne Kindersitz war ein Autofahrer am Donnerstag mit seinem Sohn in Heidenheim unterwegs. Wie die Polizei berichtet, stoppte eine Streife den Daimler-Benz gegen 10 Uhr an der Wilhelmstraße. Am Steuer saß ein 32-Jähriger, der keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Auf dem Beifahrersitz saß sein zweijähriges Kind. Dieses hatte weder einen Sicherheitsgurt noch eine vorgeschriebene Sitzerhöhung. Auf den Fahrer kommen nun laut Polizei ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg zu.
Die Polizei klärt auf: So ist die Rechtslage
Die Polizei weist darauf hin: Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar, so die Polizei.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeignet sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrern im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger gibt es in der Broschüre „Sicher an Bord!“ und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.


