Anlass der Mahnwache war der tödliche Angriff beim Berliner Christopher-Street-Day (CSD) Ende Juli. Das Antifaschistische Netzwerk Heidenheim hatte wie viele andere Organisationen deutschlandweit für den darauffolgenden Montag, 27. Juli, eine Eilversammlung angemeldet, die auf dem Eugen-Jaekle-Platz stattfand. Auch die Stadt Heidenheim hatte über ihren Instagram-Kanal auf die Kundgebung aufmerksam gemacht. Wie die Verwaltung klarstellt, handelte es sich dabei um keinen eigenen Aufruf, sondern um einen Hinweis auf die angemeldete Versammlung, um zu zeigen, dass man das Gedenken ernst nehme.
Nach dem Ende der Aktion blieben Blumen, Kerzen, Wimpel und handgemalte Bilder vor Ort liegen. Die Stadt ließ die Gegenstände entsorgen und leitete gegen den Verantwortlichen der Versammlung ein Verfahren ein. Nach derzeitiger Schätzung der Stadt droht ein Bußgeld von rund 100 Euro inklusive Gebühren.
Für das Antifaschistische Netzwerk ist dieser Schritt unverständlich. Es sei um Trauer und Solidarität gegangen, die Gegenstände seien von der Stadt letztlich wie Müll behandelt worden. „Wir hätten uns von der Stadt an dieser Stelle deutlich mehr Fingerspitzengefühl und vor allem einen menschlichen Umgang mit einer solchen Gedenkveranstaltung gewünscht“, erklärt die Gruppe, die in der Öffentlichkeit immer anonym auftritt und auch auf Nachfrage keine Namen nennt.
So argumentiert die Stadtverwaltung Heidenheim
Die Stadtverwaltung weist den Vorwurf zurück, das Gedenken oder die Anliegen queerer Menschen negativ zu bewerten. Stadtpressesprecher Christoph Steeger betont: „Die Stadt hat Verständnis dafür, dass das Gedenken an die Opfer und Betroffenen des Angriffs auf den Berliner CSD eine emotionale Angelegenheit ist. Gleichzeitig müssen auch bei einer Gedenkveranstaltung die für Versammlungen geltenden Regeln und Pflichten eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, welchem Anliegen oder welcher politischen Richtung eine Versammlung dient.“ Veranstalter seien verpflichtet, den Platz ordnungsgemäß zu hinterlassen. Als Kundgebungsmittel seien lediglich Lautsprecher und Mikrofon angemeldet gewesen, diese seien genehmigt worden.
Zudem habe der angemeldete Versammlungsleiter nach Angaben der Stadt die Kundgebung vorzeitig verlassen, ohne eine Vertretung zu benennen. Somit habe es vor Ort keinen Verantwortlichen mehr gegeben. Auch den Vergleich mit Blumen an Unfallorten, die liegen bleiben dürfen, weist die Verwaltung zurück: Dort geschehe das Gedenken spontan, während bei angemeldeten Versammlungen feste Pflichten gelten. „Die Einleitung eines Verfahrens gegen den Verantwortlichen einer Versammlung ist daher nicht als Bewertung oder Ablehnung des Anliegens der Mahnwache zu verstehen“, so Steeger.
Antifa Heidenheim sucht bewusst die Öffentlichkeit
Das Antifaschistische Netzwerk Heidenheim hat auf das Anhörungsschreiben der Stadt bewusst nicht geantwortet und beruft sich dabei auch auf den Rat seines Anwalts. Man wolle den Bußgeldbescheid abwarten: „Unser Ziel ist nicht, ein Bußgeld um jeden Preis zu vermeiden, sondern das Vorgehen der Stadt öffentlich zu hinterfragen.“ Die Verwaltung indes verweist auf geltendes Recht: „Die Stadt würde auch bei anderen Demonstrationen oder Kundgebungen erwarten, dass die vereinbarten Auflagen, beziehungsweise geltenden Rahmenbedingungen, eingehalten werden.“
Ob aus dem Verfahren letztlich tatsächlich ein Bußgeld wird, ist derzeit noch offen.

