Im Winterschlaf

Stillstand auf kalten Gerüsten: Warum viele Baustellen im Landkreis über den Winter ruhen

Kräne drehen sich, Material wird geliefert, Maschinen rattern – normalerweise herrscht auf Baustellen im Landkreis Heidenheim reger Betrieb. Doch sobald Schnee und Frost kommen, wird es auf vielen Bauflächen ruhiger. Warum Winterwetter für Baustellen nicht nur eine Herausforderung, sondern teils auch eine notwendige Pause bedeutet.

Wer in letzter Zeit an einer größeren Baustelle vorbeigegangen ist, hat vermutlich ein ungewohnt stilles Bild gesehen. Wo sonst Betonmischer, Bagger und Bauarbeiter arbeiteten, dominierte der Frost. Doch Stillstand bedeutet nicht zwingend Baustopp – vielmehr greifen im Winter Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, die oft wenig bekannt sind, aber großen Einfluss auf den Ablauf haben.

Winterruhe? Nicht überall und nicht für jeden

Laut einer Broschüre der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gelten im Winter klare Vorgaben, um die Sicherheit auf Baustellen auch bei Kälte und Dunkelheit zu gewährleisten. Besonders die früh einsetzende Dämmerung macht eine ausreichende Beleuchtung notwendig: Verkehrswege müssen mit mindestens 20 Lux, Sicherheitsbeleuchtungen müssen angeschaltet werden. Hinzu kommt das erhöhte Risiko durch Glätte und rutschige Bauteiloberflächen, die die Absturzgefahr deutlich steigern. Deshalb müssen vor Arbeitsbeginn schneebedeckte oder verschmutzte Lampen gereinigt, Schnee von Gerüsten entfernt und gegebenenfalls zusätzliche Absturzsicherungen angebracht werden.

Während die Arbeit auf dem Hochbau überwiegend durchlaufen kann, wenn die Sicherheitsvorkehrungen stimmen, trifft es den Tiefbau härter. „Asphalt ist kein Freund des Frostes“, teilt Ingmar Volkmann, Pressesprecher der Stadt Heidenheim, mit.

Es gibt kein „Schlechtwetter“.

Auch das Landratsamt Heidenheim bestätigt diese Einschätzung. Einen rechtlich definierten „Schlechtwetter“-Begriff gebe es nicht, betont Pressesprecher Tobias Mayer. Ob Arbeiten ruhen müssen, entscheide vielmehr die Technik: Wenn Frost bestimmte Tätigkeiten unmöglich macht, sei eine Unterbrechung erforderlich. Entsprechend erfolgen Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde nicht vermehrt im Winter, sondern ausschließlich anlassbezogen oder stichprobenartig.

Wichtig ist: Private Baustellen – also Projekte ohne Beschäftigte und ohne bezahlte Arbeit – fallen nicht unter das Arbeitsschutzgesetz. „Auch hier gilt jedoch die Verkehrssicherungspflicht und das Baurecht des Landes Baden-Württemberg“, betont Mayer. Dies betrifft etwa die Standsicherheit von Gerüsten, Absturzsicherungen oder den Schutz fremder Grundstücke.

Immer öfter wird durchgearbeitet

Wie Volkmann mitteilt, beobachtet die Stadt Heidenheim seit einigen Jahren, dass Baustellen zunehmend auch über die Wintermonate hinweg betrieben werden. Grund dafür ist laut dem Landratsamt unter anderem, dass es tendenziell weniger Frosttage gibt. Vor allem Projekte mit kurzer Bauzeit könnten deshalb problemlos in den Winter hinein geplant werden. Größere und langfristige Bauvorhaben würden jedoch weiterhin selten in den Wintermonaten gestartet oder bewusst über diese Phase hinweg unterbrochen.

Bauverzögerungen durch Wetterereignisse gelten grundsätzlich als privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beteiligten Firmen. Nur wenn gesetzliche Meldepflichten bestehen – etwa bei der Anzeige von Baustellen, bei Asbestarbeiten oder bei der Meldung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators – müssen Terminänderungen offiziell übermittelt werden.

Warm, trocken und sicher

Gerade auf größeren Baustellen wird laut der Broschüre der BG Bau mehr benötigt. Das beginnt bei der Ausrüstung: Helme mit Wintereinsätzen, rutschhemmende Schuhe, Schutzhandschuhe, Thermounterwäsche. Moderne Wetterschutzkleidung ist Pflicht, nasse Kleidung muss sofort gewechselt werden. Genauso wichtig: ein beheizbarer Pausenraum, idealerweise mit 21 Grad, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Trockenschränken für Arbeitskleidung.

Alle Teile der Serie „Im Winterschlaf“ auf einen Blick

Ein Blick auf den Landkreis Heidenheim zeigt, dass auch viele andere Bereiche über die Wintermonate ruhen. Worum es sich handelt, können Sie hier nachlesen:  Alle Teile der HZ-Serie „Im Winterschlaf“.