Nach SEK-Einsatz in falscher Wohnung in Heidenheim: Widersprüchliche Aussagen bezüglich Entschuldigung seitens der Polizei
Mehr als eine Woche, nachdem die Heidenheimer Zeitung darüber berichtet hatte, dass bei einem SEK-Einsatz an der Bergstraße von den Einsatzkräften eine falsche Wohnung geöffnet worden war, berichteten am vergangenen Wochenende auch überregionale Medien wie „Spiegel online“ und der „SWR“ über den Fall. In diesen Berichterstattungen kommt auch die Bewohnerin dieser Wohnung zu Wort. Sie sagt, bisher habe sich vonseiten der Polizei niemand bei ihr wegen der aufgebrochenen Wohnungstür entschuldigt.
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) am Montag berichtete, widerspricht dem ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm: „Es tut uns leid, dass wir in die falsche Wohnung gegangen sind“, wird er zitiert. Außerdem habe sich der zuständige Sachbearbeiter schon mündlich bei der Frau entschuldigt.
Diese widerspricht ihrerseits der Aussage des Polizeisprechers. In einer Mail an unsere Redaktion schreibt sie: „Hiermit möchte ich kurz anmerken, dass das nicht der Wahrheit entspricht. Bei mir hat sich niemand entschuldigt. Nicht mündlich, nicht telefonisch, nicht per Mail.“
Der Einsatz hatte sich am 25. August in einem Mehrfamilienhaus ereignet. Ein Zeuge hatte nach Polizeiangaben einen Menschen mit einer vermeintlichen Maschinenpistole gesehen. Daraufhin rückten unter anderem Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) an. Bei dem Einsatz wurde zunächst die Wohnung der unbeteiligten Frau aufgebrochen. Sie war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Eine Überwachungskamera in der Wohnung hatte den Einsatz gefilmt.
Keine Statistik zu solchen Fehlern
Warum die Einsatzkräfte die falsche Wohnung öffneten, gab der Polizeisprecher laut dpa aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht an. Das Mehrfamilienhaus sei das richtige gewesen.
Wie häufig es bei SEK-Einsätzen zu einer Verwechslung von Wohnungen kommt, wisse die Polizei nach Angaben der dpa nicht. Eine entsprechende Statistik werde nicht geführt. „Es sollte normalerweise nicht passieren, es kann aber leider passieren.“ Dem Innenministerium sei der Fehler bekannt.
Nachdem die Polizei ihren Irrtum bemerkt hatte, durchsuchten die Beamten laut dem Sprecher die tatsächlich gesuchte Wohnung. Dort fanden sie die Nachbildung einer Waffe. Gegen den Bewohner wird wegen des Führens einer sogenannten Anscheinswaffe ermittelt.
