Neuer Artikel Erik Tham
Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“
Hier steht eine Zwischenzeile
Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“
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Jens Eber, Cooler Typ
Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“
Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“
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Info hihi