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Neuer Artikel Erik Tham

Kurze Zusammenfassung über den Text

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Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

ARCHIV - Drei Tage nach tödlichen Schüssen auf einen 24-Jährigen vor einer Bar scheint die Tat aufgeklärt. Foto: Carsten Rehder/dpa Polizei

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

Hier steht eine Zwischenzeile

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

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Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

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Jens Eber, Cooler Typ

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

Wissing, ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter, sagt zu BILD: „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klima-Kleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen. Wer mit voller Absicht unsere Flughäfen lahmlegt und wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

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