Revision des Angeklagten

Mord an der Heidenheimer Degenhardstraße: Urteil noch nicht rechtskräftig

Ende vergangenen Jahres war ein 35-jähriger Heidenheimer vom Ellwanger Landgericht des Mordes an einem 50-Jährigen schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Revision beantragt.