Revision des Angeklagten

Mord an der Heidenheimer Degenhardstraße: Urteil noch nicht rechtskräftig

Ende vergangenen Jahres war ein 35-jähriger Heidenheimer vom Ellwanger Landgericht des Mordes an einem 50-Jährigen schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Revision beantragt.

Am 25. Oktober 2023 sprach der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch am Landgericht das Urteil über einen 35-jährigen Heidenheimer, der in der Nacht auf den 14. März einen 50-Jährigen in dessen Wohnung an der Degenhardstraße erschlagen hatte. Der Mann wurde wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht: Laut Auskunft des Landgerichts Ellwangen hat der Angeklagte Revision eingelegt.

Bislang läuft die Frist für die Revisionsbegründung noch, die der Anwalt des Angeklagten einreichen muss. Danach geht der Fall an den Bundesgerichtshof (BGH), der das Verfahren dann auf Rechtsfehler prüft. Zu einer erneuten Verhandlung wird es jedoch nicht kommen. Mit einer Entscheidung des BGH sei erst in drei bis vier Monaten zu rechnen, so der Sprecher des Landgerichts, Richter Heiko Baumeister. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Haft.

Tod nach Trinkgelage

Die Schwurgerichtskammer des Ellwanger Landgerichts hatte im September und Oktober an sechs Verhandlungstagen die Geschehnisse vom März aufgearbeitet. Das Opfer war nach einem Trinkgelage in seiner Wohnung gestorben. Der 35-Jährige, der bei seiner Freundin in der Nachbarwohnung übernachtet hatte, kam nachts zurück in die Wohnung des 50-Jährigen und prügelte ohne Vorwarnung mit einem Kantholz auf den Mann ein und trat ihn, als er aus dem Bett auf den Boden gefallen war. Als Zeugen gehört worden waren auch ein Mann und eine Frau aus dem Bekanntenkreis des Opfers, die zunächst mitgetrunken und während der Tat auf dem Sofa des Opfers geschlafen hatten.

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