Vom Stuttgarter Landgericht wurde jetzt ein 56-jähriger Mann zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er in 77 Fällen gegen die Auflage verstoßen hat, sich Kindern nicht anzunähern. Immer und immer wieder hat der Mann Kinder angeschrieben und sie auch mit Sex-Themen angechattet, obwohl es ihm verboten war, überhaupt mit Minderjährigen Kontakt aufzunehmen. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung.
Die Auflagen der Führungsaufsicht nach einer Haftstrafe resultieren auch aus einem Fall, der sich 2016 in Heidenheim zugetragen hat: Der damals 46-Jährige hatte den zehnjährigen Sohn seiner Partnerin sexuell missbraucht. Das Amtsgericht Heidenheim verurteilte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
