Aus vier wird eins

Warum die evangelische Gesamtkirchengemeinde Heidenheim ihre vier Teilkirchengemeinden vereinigen möchte

Bei der Klausurtagung des evangelischen Gesamtkirchengemeinderats ging es um den Zusammenschluss der vier Heidenheimer Teilkirchengemeinden. Was das für die Kirchengemeinden bedeutet und wie es in dem Prozess weitergehen wird.

Seit September 2023 befindet sich die evangelische Gesamtkirchengemeinde Heidenheim in einem intensiven Beratungsprozess, um für künftige Herausforderungen vor Ort strukturell besser aufgestellt zu sein. Eine mögliche Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen ist der Zusammenschluss der vier evangelischen Teilkirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde.

Konzentration der Gremien

Ein positiver Beschluss hätte eine Konzentration der Gremien zur Folge. Statt der Kirchengemeinderäte in den vier Teilkirchengemeinden und dem Gesamtkirchengemeinderat gäbe es zum 1. Januar 2025 nur noch einen gemeinsamen evangelischen Kirchengemeinderat als Entscheidungsgremium. Dieser Termin ist wichtig im Hinblick auf die Kirchenwahl im Dezember 2025.

Auf seiner Klausurtagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll erörterte der Gesamtkirchengemeinderat erneut die Vorteile der Fusion. Es gehe darum, durch die Verschlankung in den Strukturen weiterhin lebendige Gemeindeaktivitäten in den Stadtgebieten zu fördern und zu stärken, auch wenn der Pfarrplan 2030 dazu führe, dass es weniger Pfarrstellen für Heidenheim geben werde. Das Bewusstsein, gemeinsam als evangelische Kirche unterwegs zu sein, soll intensiviert werden.

Gemeindeglieder in den Prozess mit einbringen

Als nächster Schritt auf dem Weg zum Zusammenschluss sind öffentliche Gemeindeversammlungen in allen vier Teilkirchengemeinden geplant. Neben der Information zur möglichen Fusion gibt es Raum, dass die Gemeindeglieder Fragen und Anregungen in den Prozess einbringen können. Die Informationen sind identisch, die Ergebnisse aller Versammlungen werden im Anschluss ausgewertet und zusammengetragen. Gemeindeglieder können also auch an der Versammlung einer anderen Gemeinde teilnehmen.

Die Termine der Gemeindeversammlungen sind wie folgt: in der Versöhnungskirchengemeinde im ökumenischen Zentrum Mittelrain am Sonntag, 7. April, ab 11.30 Uhr direkt im Anschluss an den Gottesdienst; in der Auferstehungskirchengemeinde in der Christuskirche am Mittwoch, 10. April, ab 18 Uhr; in der Zinzendorfkirchengemeinde im Gemeindehaus am Sonntag, 21. April, ab 11.45 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst; in der Paulus-Wald-Kirchengemeinde im Paulusgemeindehaus am Montag, 22. April, ab 19 Uhr. Der endgültige Beschluss, ob es zur Fusion kommt, wird dann im Rahmen einer Versammlung aller Kirchengemeinderätinnen und -räte am 4. Juni gefasst.

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