Zum Montag, 19. Januar, nimmt das Landratsamt Heidenheim im Bereich der Kfz-Zulassungsbehörde sowie der Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes Smart-Terminal in Betrieb. Dieses ermöglicht die Abholung von Dokumenten unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörden. Dadurch werden Abläufe vereinfacht und beschleunigt und die Kundenfreundlichkeit weiter erhöht. Die Funktionsweise des Smart-Terminals ist mit der eines Paketschließfachs vergleichbar. Für die Nutzung entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Um das Smart-Terminal zu nutzen, wird am Ticketautomaten im Eingangsbereich zwischen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde eine zusätzliche Auswahloption freigeschaltet. Kundinnen und Kunden der Kfz-Zulassungsbehörde können durch die Auswahl des Buttons („S“) ihre vollständigen Zulassungsvorgänge auch ohne Termin abgeben. Lange Wartezeiten entfallen.
Bezahlung im Landratsamt Heidenheim erfolgt bargeldlos
Nach dem Aufruf am Informationsschalter können die Unterlagen einschließlich reservierter und bereits geprägter Kfz-Kennzeichen eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel bis zum nächsten Werktag. Anschließend können die fertigen Unterlagen am Smart-Terminal abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt dort bargeldlos per EC-Karte. Voraussetzung ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Abgabe. Über diese werden die Kundinnen und Kunden informiert, sobald der Vorgang abgeschlossen ist, und sie erhalten zugleich die notwendigen Zugangsdaten für die Abholung.
Auch in der Fahrerlaubnisbehörde besteht künftig die Möglichkeit, einen neu beantragten Führerschein über das Smart-Terminal unabhängig von den Öffnungszeiten abzuholen. Sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden die Kundinnen und Kunden per E-Mail benachrichtigt und erhalten die erforderlichen Zugangsdaten. Die Zahlung erfolgt ebenfalls bargeldlos direkt am Smart-Terminal.
Damit bietet die Fahrerlaubnisbehörde nun drei Möglichkeiten zur Ausgabe eines neu beantragten Führerscheins an: die klassische Abholung am Schalter, die Abholung am Smart-Terminal sowie den Direktversand. Beim Direktversand wird der Führerschein gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,10 Euro direkt von der Bundesdruckerei an die Antragstellerinnen und Antragsteller versandt.

