Kontakt über soziale Medien

Kinderpornografie und Belästigung: Wieso ein 21-jähriger Herbrechtinger am Amtsgericht Heidenheim verurteilt wurde

Über Snapchat hatte ein damals 18-Jähriger ein 13 Jahre altes Mädchen kontaktiert und pornografische Inhalte von ihr verlangt. Das Resultat: eine Anklage wegen Belästigung von Kindern ohne Körperkontakt und Besitz von Kinderpornografie.