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Kinderpornografie und Belästigung: Wieso ein 21-jähriger Herbrechtinger am Amtsgericht Heidenheim verurteilt wurde
Über Snapchat hatte ein damals 18-Jähriger ein 13 Jahre altes Mädchen kontaktiert und pornografische Inhalte von ihr verlangt. Das Resultat: eine Anklage wegen Belästigung von Kindern ohne Körperkontakt und Besitz von Kinderpornografie.
April 10, 2025, 4:00: Uhr
Herbrechtingen/Heidenheim
Lesedauer: 3 Minuten

Am Amtsgericht Heidenheim wurde ein 21-Jähriger aus Herbrechtingen wegen kinderpornografischen Dateien und Belästigung nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt.
© Foto: Rudi Penk
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