Urteil

Junge Mutter aus Heidenheim schmuggelte für ihren Freund Drogen ins Gefängnis

Bei einem Besuch ihres Lebenspartners im Gefängnis brachte eine junge Mutter verschiedene illegale Substanzen mit, die ihr in den Briefkasten ihrer Wohnung in Heidenheim gelegt worden waren. Jetzt stand die 26-Jährige vor dem Heidenheimer Schöffengericht.

Staatsanwalt Dr. Klaus Schwichtenberg ging mit der jungen Mutter streng ins Gericht. Vor dem Heidenheimer Schöffengericht forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung dafür, dass die Frau für ihren Lebensgefährten Drogen ins Gefängnis geschmuggelt hatte. Das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil gab der 26-Jährigen aber noch mal eine Chance. Zwar verurteile es die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe, allerdings nur zu einem Jahr und zur Bewährung ausgesetzt. Damit war die Heidenheimerin gerade mal noch um einen Gefängnisaufenthalt herumgekommen.

Drogenschmuggel im BH und im Kinderwagen

Es war schon reichlich dreist, was sich die Angeklagte geleistet hatte. Im November 2022 besuchte sie mit der gemeinsamen Tochter ihren Lebenspartner in der Vollzugsanstalt in Schwäbisch Hall, wo dieser wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einsaß. In ihrem BH hatte die Frau verschiedene Päckchen mit unterschiedlichen Substanzen verstaut. Was sie da genau transportierte, habe sie nicht gewusst, gab sie vor Gericht an. Sie habe Marihuana vermutet, dann aber in einer Art Luftballon auch Tabletten ertastet. Die Lieferung im Briefkasten ihrer Wohnung in Heidenheim hatte ihr der Lebensgefährte bereits Tage zuvor telefonisch angekündigt. Er brauche die Drogen, weil er in der Haft bedroht werde, hatte er seiner Freundin erklärt. „Ich wollte ihm helfen, deshalb habe ich nicht nachgedacht“, verteidigte sich die Angeklagte.

Zum Teil handelte es sich bei der „Lieferung“ um Substanzen, die auf ein Blatt Papier geträufelt worden waren, zum Teil um ein Pulver, Marihuana und Tabletten in jeweils unterschiedlichen Verpackungen. Bei den Tabletten bekam die 26-Jährige aber offenbar kalte Füße. Sie ließ im Warteraum der JVA das Päckchen im Kinderwagen verschwinden und hatte nach eigenen Angaben nicht vor, es zu übergeben.

Wie das Heidenheimer Pärchen aufflog

Schon beim Versuch der Übergabe des ersten Päckchens flog das Paar auf. Die Justizbeamten alarmierten die Polizei. Ein weiteres Päckchen übergab die Angeklagte der Beamtin freiwillig, der Rest kam bei der Durchsuchung zum Vorschein und schließlich gab die Angeklagte selbst den Hinweis auf die Tabletten im Kinderwagen.

Vor Gericht ging es im Detail um die Mengen der verschiedenen Drogen und auch darum, welche der Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Zum Teil waren synthetische psychogene Substanzen dabei, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als illegale Drogen galten. Ebenso war das Gericht der Ansicht, dass die Menge an Marihuana für die Verurteilung keine große Rolle spiele, zumal man in einem Bereich liege, der bei entsprechender Gesetzesänderung ab April legal sein könnte. Teilweise wurden deshalb einzelne Punkte der Anklage nicht weiterverfolgt.

Staatsanwalt: Angeklagte ohne Perspektive und Willen zur Arbeit

Dennoch war Staatsanwalt Dr. Schwichtenberg überzeugt, dass die Menge an Drogen so groß war, dass nicht von einem minderschweren Fall auszugehen sei. Zudem hielt er in seinem Plädoyer der Angeklagten vor, dass sie die Anweisungen ihres Partners blind erfüllt und zudem noch ihre kleine Tochter benutzt habe. Eine gute Sozialprognose könne er ebenfalls nicht erkennen. Die Angeklagte habe nach ihrem Hauptschulabschluss nie eine Ausbildung begonnen, habe keine Perspektive und wohl auch nicht den Willen, eine geregelte Arbeit aufzunehmen.

Verteidiger Dieter Mathes hielt dagegen, dass seine Mandantin gar nicht haben wissen können, welche Menge an Drogen sie ins Gefängnis hineinschmuggle. Zudem habe sie nicht vorgehabt, die Tabletten an ihren Partner zu übergeben. Wenn sie nicht selbst der Polizei den Hinweis mit dem Kinderwagen gegeben hätte, wären diese wohl überhaupt nicht entdeckt worden. Ein paar Monate auf Bewährung würden deshalb als Strafmaß völlig ausreichen.

Letztendlich wurde die Angeklagte wegen der Abgabe und des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss die junge Frau 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt eine Bewährungshelferin an die Seite gestellt. Richter Rainer Feil begründete das Urteil damit, dass der Versuch, Betäubungsmittel in ein Gefängnis einzuschleusen, schon eine gewisse kriminelle Energie erfordere. „Wir haben die Hoffnung, dass Sie dazu gelernt haben“, erklärte Feil. Er warnte die Angeklagte, dass ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen einen Gefängnisaufenthalt bedeuten würde: „Ersparen Sie das sich und Ihrem Kind.“

Neue Art von Drogen auch im ländlichen Raum?

Sogenannte neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind synthetisch hergestellte Designerdrogen. Sie haben den Effekt, das Bewusstsein zu verändern und ahmen illegale Drogen in ihrer Wirkung nach, können aber deutlich wirkungsvoller und damit noch gefährlicher sein. Sie werden so konzipiert, dass die Inhaltsstoffe nicht ausdrücklich verboten sind. Zieht der Gesetzgeber nach und ordnet die Stoffe rechtlich als Betäubungsmittel ein, werden die Rezepturen entsprechend verändert.

Im Prozess ging es unter anderem um synthetische Cannabinoide. Wie Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil sagte, seien das Drogen, die im ländlichen Raum bisher offenbar noch eher weniger vertreten gewesen seien. Für ihn sei es zumindest das erste Verfahren, in dem er sich mit dem Thema auseinandersetzen müsse.

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