Fast jede Journalistin und jeder Journalist kennt die Situation: Das Gespräch ist beendet, der Notizblock zugeklappt, das Diktiergerät ausgeschaltet, und dann kommt die Frage: „Das darf ich aber vorher lesen, oder?“ In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein.
Die Redaktion der Heidenheimer Zeitung will in diesem und einigen weiteren Beiträgen in den kommenden Wochen einen Einblick in ihre Arbeit geben. Welchen Stellenwert hat das Urheberrecht? Wie recherchieren wir? Wie stehen wir zum Einsatz Künstlicher Intelligenz? Und wer darf eigentlich Text vorab lesen? Mit diesen und weiteren Themen werden wir uns beschäftigen.
Kein automatisches Recht auf Freigabe
Was ist denn überhaupt problematisch daran, wenn ein Gesprächspartner einen Beitrag vor der Veröffentlichung lesen darf? Schauen wir uns die Frage doch einmal anhand eines fiktiven Beispiels an: Ein journalistisches Medium spricht für einen Artikel über seine bisherige Amtszeit mit einem Bundeskanzler. Weil der Spitzenpolitiker nett fragt, bekommt er den Beitrag vorab per E-Mail zugeschickt und findet, er komme in seinen Zitaten nicht sympathisch genug rüber. Er weist seinen Pressestab an, im Detail Veränderungen vorzuschlagen, die ihn in einem günstigeren Licht stehen lassen. Und weil der Drucktermin naht und die Ressourcen knapp sind, verzichtet die Redaktion auf Streit und veröffentlicht des Kanzlers Wunschversion.
Die Betrogenen wären die Leserinnen und Leser.
Sie dürfen erwarten, dass ein Zeitungsbeitrag wiedergibt, was tatsächlich gesagt wurde. Der Wert eines Artikels sinkt beträchtlich, wenn schlimmstenfalls auch noch PR-Berater das gesprochene Wort glätten.
Das Recht am gesprochenen Wort schützt Menschen zwar davor, falsch oder sinnentstellend zitiert zu werden. Daraus folgt ein Anspruch auf korrekte Wiedergabe von Aussagen, jedoch nicht ein automatisches Recht auf Freigabe.
Zitate sollen authentisch sein
Natürlich schwenken Journalistinnen und Journalisten im Alltag nicht ständig die juristische Keule. In vielen Redaktionen ist es gelebte Praxis, dass Interviewte ein Wortlaut-Interview, also ein Frage-Antwort-Stück, vorab lesen dürfen. An diesem Punkt, auch das gehört zur Wahrheit, ist der Text in aller Regel schon stark bearbeitet: Schwäbischer Slang wird ebenso bereinigt wie ein verhedderter Satz oder ein offensichtlicher Versprecher. Wer auf eine Frage antwortet: „Ja, also, äh, da muss man halt mal schauen …“, wird sich später nicht mit allen Füllwörtern zitiert finden.
Üblicherweise ist ein Interview auch stark gekürzt und auf Kernaussagen und bestenfalls einen Spannungsbogen konzentriert. Ein Interview zu bearbeiten, bedeutet eine anstrengende Gratwanderung zwischen guter Lesbarkeit und der Notwendigkeit, das Gesagte authentisch wiederzugeben.
Aber auch hier gilt: Räumt eine Redaktion einem Interviewten das Recht auf Autorisierung ein, bedeutet das nicht, dass dieser seine Aussagen nach Lust und Laune ändern kann. Fehler dürfen berichtigt werden, wer möglicherweise unbequeme Aussagen nachträglich glättet, muss damit rechnen, dass die Redaktion widerspricht. Und es kann passieren, dass ein Interview am Ende im Mülleimer landet. Das ist besser, als Leserinnen und Leser über einen Gesprächsverlauf zu täuschen, der so nicht stattgefunden hat.
Manche Ausnahmen sind begründet
Abseits von Interviews gibt es nur sehr wenige Anlässe für eine Autorisierung. Menschen, die eine Geschichte aus ihrem höchstpersönlichen oder privaten Bereich erzählen, können so eine Ausnahme sein. Es gibt auch die Möglichkeit, ausschließlich Zitate vorab herauszugeben. Aber auch da wird redaktionsintern geprüft, ob eine Änderung sachlich berechtigt ist oder nur der Kosmetik dient.
Natürlich gibt es auch Befürworter der Autorisierung. Sie argumentieren, dass Gesprächspartner dadurch offener sprechen und Missverständnisse vermieden werden. Tatsächlich lassen sich auf diesem Weg Fehler korrigieren. Problematisch wird es erst dort, wo nicht mehr die Genauigkeit hervorgehoben, sondern die Wirkung einer Aussage verändert wird. Bisweilen kommt hinzu: Manch einer plaudert im Interview sehr locker, hat aber im Nachgang Angst vor der eigenen Courage.
Dies zu betonen, gebietet auch unser journalistisches Selbstverständnis. Wir sind als Allererstes unseren Leserinnen und Lesern verpflichtet, die für unsere Arbeit bezahlen und mit allem Recht unabhängige Arbeit von uns verlangen können. Dass wir selbstverständlich, wie jeder Mensch, auch Fehler machen, steht auf einem anderen Blatt – und auch darüber werden wir in dieser kleinen Reihe sprechen.
Einblick in den Redaktionsalltag
In dieser kleinen Reihe wird die Redaktion der Heidenheimer Zeitung in den kommenden Wochen noch über Themen wie Urheberrecht, Themenauswahl oder Leserbriefe berichten. Wir möchten unseren Leserinnen und Lesern damit Einblick in unseren Arbeitsalltag geben und transparent machen, welche Arbeit zu leisten ist, bevor Artikel online oder in der gedruckten Zeitung erscheinen.
