Pressefreiheit

Geplante IFG-Reform der Bundesregierung stößt in Heidenheim auf Kritik: Gefahr für die Pressefreiheit?

Die Bundesregierung will die Hürden für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz deutlich erhöhen. Die Medienbranche läuft dagegen Sturm, aber auch in der Bundes- und Landespolitik gibt es kritische Stimmen. Eine Übersicht.

Ein Reformpaket mit insgesamt 34 Punkten hat die Berliner Regierungskoalition dieser Tage vorgelegt. In der öffentlichen Wahrnehmung wurden manche begrüßt, wie die Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen ab Januar 2027. Andere, wie die Einführung einer verpflichtenden Kapitalrente, stießen zumindest auf Interesse, während die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag auf breiter Ebene als praxisfern abgelehnt wurde.

Unter Punkt 32 ist auch ein Plan enthalten, der in der Öffentlichkeit zunächst wenig Resonanz fand. Dabei geht es um die, so die Koalition, „Weiterentwicklung“ des seit 2006 bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses Gesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Verlagen und Organisationen, Informationen von öffentlichen Stellen zu verlangen. Das IFG wird auch oft von Journalistinnen und Journalisten im Rahmen von Recherchen genutzt, um beispielsweise Akteneinsicht zu erhalten.

Mehrkosten für Auskünfte?

Nach den Plänen der Berliner Koalition könnten künftig nur noch natürliche Personen IFG-Anträge stellen, nicht aber Verlage im Namen der Redaktionen oder Organisationen. Zudem sollen die Gebühren für IFG-Auskünfte nach dem Kostendeckungsprinzip gestaltet werden. Dadurch könnten Kosten entstehen, die für Privatpersonen, freiberufliche Journalistinnen oder Journalisten oder kleinere Medienhäuser nicht mehr tragbar wären. Hinzu kommt, dass Antragstellende künftig ein „berechtigtes Interesse“ an der Auskunft nachweisen sollen.

Das, so die Regierung, „komplizierte“ IFG solle so „verständlicher und transparenter“ werden. Die Medienbranche ist durch die Pläne jedoch alarmiert. In großer Einigkeit kritisieren Gewerkschaften und Verlegerverbände diesen Reformplan. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fürchtet die „Abschaffung der Informationsfreiheit“. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) haben in einer gemeinsamen Erklärung betont: „Eine freiheitliche Demokratie lebt von Transparenz. Wo der Zugang zu staatlichen Informationen eingeschränkt wird, wird auch unabhängiger Journalismus erschwert.“

Wichtiges Werkzeug für Redaktionen

Redaktion und Verlag der Heidenheimer Zeitung halten die geplanten Änderungen ebenfalls für problematisch. Im redaktionellen Alltag kommt das IFG als Recherche-Werkzeug zwar nur selten vor, aber es gab in der Vergangenheit bereits gute Gründe, auf diesem Wege Informationen einzufordern. So hat bei der preisgekrönten Recherche zum Heidenheimer Cross-Border-Leasing ein Einblick in einen solchen Vertrag, den die Stadt Gelsenkirchen abgeschlossen hat, eine wichtige Rolle gespielt. „Ohne den Kollegen, der diese Akteneinsicht mithilfe des IFG bekommen hatte, wären wichtige Erkenntnisse zu den Vorgängen in Heidenheim nicht möglich gewesen“, sagt Redaktionsleiterin Silja Kummer.

Vermisst konsequentes politisches Handeln zugunsten der Pressefreiheit: HZ-Verleger Martin Wilhelm. Foto: Rudi Penk

Auch HZ-Verleger Martin Wilhelm sieht den Plan kritisch: „Die Vertreter der Politik machen uns immer wieder in blumigen, wertschätzenden Sonntagsreden die Bedeutung unserer Arbeit deutlich – ihr Handeln allerdings lässt diese Konsequenz vermissen.“ In der geplanten IFG-Reform sieht Wilhelm eine Gefahr für die Pressefreiheit, und das in einem Bereich, in dem die Presse auch heute schon um Informationen kämpfen müsse. Mit Blick auf das baden-württembergische IFG weiß Wilhelm aus Erfahrung, dass auch vermeintlich einfache Auskünfte bisweilen nur über den Einsatz von Anwälten zu erhalten sind. „Ich würde mir wünschen, dass wir eine Politik hätten, die hier Verantwortung übernimmt und klare Zeichen setzt“, so Wilhelm.

Aushöhlung der Informationsfreiheit?

Die Abgeordneten des Wahlkreises im Bundestag und Landtag äußern sich sehr differenziert zum Reformplan. „Ich sehe die möglicherweise geplanten Beschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz sehr kritisch“, sagt der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) auf HZ-Anfrage. Das IFG könne, so Kiesewetter, ein Instrument sein, um Regierungshandeln zu verbessern, indem Fehler oder Ineffizienzen aufgedeckt würden. Eine Beschränkung des Auskunftsrechts auf natürliche Personen hält der Abgeordnete zwar für „begründbar“, die mögliche Kostensteigerung für Antragstellende kommt für Kiesewetter aber „einer Aushöhlung der Informationsfreiheit nahe“. Sensible Daten vor Missbrauch und Spionage zu schützen, sei „absolut berechtigt und nötig“. Im Ganzen hofft der CDU-Politiker aber, dass die Bundesregierung „bei einem Entwurf die Kritikpunkte berücksichtigt“.

Sieht die geplante Reform kritisch: CDU-Bundestagsabgeordneter Roderich Kiesewetter. Foto: Natascha Schröm

Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch sieht die Pläne mit gemischten Gefühlen. „Wir sehen bisher eine gewaltige Menge an Anfragen, die längst nicht immer einleuchtend sind“, so Stoch. Dazu gehöre auch „Missbrauch aus klaren Geschäftsinteressen“. Aber: „Wir müssen die Informationsfreiheit vor Missbrauch schützen, dürfen sie aber nicht unbrauchbar machen. Die sehr radikalen ersten Vorschläge im Bund will und wird die SPD nicht mittragen“, fügt Stoch hinzu. Um Behörden vor unsinnigen oder „querulatorischen“ Anfragen zu schützen, schlägt Stoch vor, bei privaten Anfragen Unterstützerunterschriften vorlegen zu lassen und bei Medienanfragen eine bestimmte Reichweite vorauszusetzen.

Radikale Vorschläge werde die SPD nicht mittragen, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch. Foto: Rudi Penk

„Ein transparenter Staat ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage einer funktionierenden Demokratie“, erklärt Landtagsabgeordnete Clara Resch (Grüne). Die Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern sieht sie als „wichtige Bausteine, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu stärken“. Änderungen müssten „mit besonderer Sorgfalt und einem klaren Bekenntnis zu Transparenz und demokratischer Kontrolle“ erfolgen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Kolb sieht die geplante Umlegung der Kosten auf Antragsteller kritisch, „eine kurze Sachbegründung“ der Anfrage ist seiner Ansicht nach aber kein Problem. Grundsätzlich sei klar: „Ein moderner und demokratischer Staat braucht Transparenz.“

Gesetz auf Länder- und Bundesebene

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt es allen Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen an Behörden zu stellen. Dieses Gesetz auf Bundesebene greift jedoch nicht für Länder- und Kommunalbehörden. Neben dem bundesweiten IFG haben die meisten Länder eigene Informationsfreiheitsgesetze, jedoch gibt es in Bayern, Sachsen und Niedersachsen keine rechtliche Grundlage, die Behörden zur Auskunft verpflichtet.

In Baden-Württemberg wurden laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Tobias Keber, in den Jahren 2024 und 2025 485 Anfragen nach dem IFG gestellt. Die meisten gingen über die Plattform fragdenstaat.de ein. Auf Bundesebene wurden 2025 insgesamt 18.227 Anfragen nach IFG gestellt, jedoch wurde nur in 9545 Fällen ganz oder teilweise Informationszugang gewährt.

Die Organisation „FragDenStaat“ hat eine Online-Petition für den Erhalt des IFG in seiner aktuellen Form gestartet.