Gerichtsurteil
6.000 Euro Strafe für geklaute Lebensmittel im Wert von 50 Euro
Weil er ein Vespermesser in seinem Rucksack hatte, wertete das Heidenheimer Amtsgericht einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt im Heidenheimer Stadtteil Mittelrain als „Diebstahl mit Waffen“.
April 28, 2024, 7:18: Uhr
Heidenheim
Lesedauer: 2 Minuten

Weil er ein Vespermesser im Rucksack hatte, verurteilte das Amtsgericht Heidenheim einen Ladendieb zu einer hohen Geldstrafe.
© Foto: stock.adobe.com/simona
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