Gerichtsurteil

6.000 Euro Strafe für geklaute Lebensmittel im Wert von 50 Euro

Weil er ein Vespermesser in seinem Rucksack hatte, wertete das Heidenheimer Amtsgericht einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt im Heidenheimer Stadtteil Mittelrain als „Diebstahl mit Waffen“.