Die gute Nachricht nach dem Feuerwerk am Freitagabend auf dem Heidenheimer Festplatz: Den Jungstörchen im Brenzpark geht es gut. Das Regierungspräsidium Stuttgart, zu dem die höhere Naturschutzbehörde gehört, teilte auf Anfrage mit, dass „die Störche durch das Feuerwerk nicht gestört oder beunruhigt wurden. Sie befinden sich weiterhin im Nest und sind aktiv.“ Auch die Aufnahmen unseres Fotografen von Montagmittag zeigen zwei muntere Jungstörche mit einem Elternteil im Horst, der sich im Brenzpark unweit des Kinderhauses befindet.
Die erste Brut eines Weißstorchenpaars an dieser Stelle wird aber wohl auch die letzte gewesen sein, denn das Regierungspräsidium hat ebenfalls angeordnet, dass das Storchennest umziehen muss: „Um sicherzustellen, dass es auch künftig zu keinen Konflikten kommt, soll ein Ersatzhorst an geeigneter Stelle errichtet und der aktuelle Horststandort so gestaltet werden, dass dort keine erneute Brut durchgeführt werden kann“, teilt die Pressestelle der Behörde in Stuttgart mit.
Bei der Stadt Heidenheim ist davon noch nichts bekannt: „Aktuell liegt uns hierzu keine offizielle Mitteilung oder Aufforderung seitens des Regierungspräsidiums vor“, so Christoph Steeger, Pressesprecher der Stadt. Daher seien derzeit auch keine Aussagen zu möglichen Maßnahmen oder Planungen zum Storchennest im Brenzpark möglich.
Beschwerden am Feiertag
Nach dem am vergangenen Mittwoch ein kurzer Artikel in der HZ zum geplanten Feuerwerk und der Storchbrut erschienen war, seien am darauffolgenden Feiertag beim Regierungspräsidium mehrere Beschwerden gegen das Feuerwerk eingegangen, die aufgrund des Feiertages erst am Freitag bearbeitet werden konnten. „Im Wesentlichen wenden sich die Beschwerden gegen die Genehmigung des Feuerwerks und bitten, das Feuerwerk aufgrund der Störche zu untersagen“, so die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums. Für die Genehmigung des Feuerwerks sei ihre Behörde allerdings gar nicht zuständig gewesen, sondern die Stadt Heidenheim. „Die höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart ist nur für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach Paragraf 45, Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes zuständig, nicht aber für die Genehmigung von Feuerwerken.“
Im Heidenheimer Fall wurde aber auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt, sondern es wurden Bedingungen formuliert, bei deren Einhaltung das Feuerwerk in 300 Metern Distanz durchgeführt werden konnte. Dies wurde durch den Veranstalter, die Karl Kritz KG aus Stuttgart, zugesichert. Unter anderem ging es dabei um die Verwendung einer bestimmten Kategorie von Feuerwerkskörpern, die nur bis auf maximal 40 Meter Höhe aufsteigen und einen gewissen Schallpegel nicht überschreiten. Zudem musste der Horst während des Feuerwerks durch eine fachkundige Person überwacht werden. Diese Aufgabe hat der Naturschutzbeauftragte des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis übernommen. Dem Regierungspräsidium wurde wie gefordert am Sonntag, 22. Juni, ein Protokoll durch den Veranstalter sowie das Ergebnis der Kontrolle am Tag nach dem Feuerwerk übersandt.

Für Volksfest-Veranstalter Thomas Kritz war das Feuerwerk am Freitagabend ein voller Erfolg. „Wie von den beteiligten Expertinnen und Experten vorausgesagt, zeigten die Störche keinerlei Reaktion auf das Feuerwerk“, so Kritz. Die Tiere hätten sich „völlig entspannt“ verhalten. Für den Veranstalter war das Feuerwerk ein wichtiger wirtschaftlicher Impuls für die Schausteller, der Freitag sei der umsatzstärkste Tag der Veranstaltung gewesen. Das rund achtminütige Feuerwerk sei mit großem Applaus von vielen Menschen gefeiert worden.
Der Storch ist ein Kulturfolger
Laut Regierungspräsidium lassen sich Weißstörche generell nicht so schnell aus der Ruhe bringen, viele Storchennester befinden sich ja auch mitten in Dörfern oder Städten. „Der Weißstorch ist ein Kulturfolger, der die Nähe des Menschen sucht und dadurch auch menschlichen Einflüssen und Störungen ausgesetzt ist“, so die Pressesprecherin. Problematisch sei im Heidenheimer Fall nur das Feuerwerk während der Brutzeit gewesen: „In der Regel finden Feuerwerke außerhalb der Brutzeit statt, etwa an Silvester.“ Daher galt es zu prüfen, ob die Auslösung von Knalleffekten während der Brutzeit zu Störungen oder Beeinträchtigung der Störche führen könnte. Durch die Einhaltung der Maßnahmen habe eine Störung und Beeinträchtigung der Störche ausgeschlossen werden können.