Nicht in den Hausmüll

E-Zigaretten und Tabakerhitzer: Verkaufsstellen im Landkreis Heidenheim müssen leere Geräte zurücknehmen

Seit 1. Juli besteht die Rücknahmepflicht von ausgedienten E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern auch für kleine Verkaufsstellen. Wo man die Geräte im Landkreis Heidenheim noch entsorgen kann:

Wie der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb informiert, müssen seit 1. Juli ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurückgenommen werden. Das gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist für alle Verkaufsstellen, die solche Geräte anbieten. Grundlage ist die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4).

Die Rückgabe ist unabhängig davon möglich, ob ein neues Gerät gekauft wird. Bislang galt die Rücknahmepflicht vor allem für größere Händler. Nun müssen auch kleine Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen ausgediente Geräte zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. 

Richtige Entsorgung verringert die Brandgefahr

E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer enthalten Lithium-Ionen-Batterien und gehören deshalb zum Elektroschrott und nicht in den Hausmüll. Eine sachgerechte Entsorgung verringert die Brandgefahr in Abfallanlagen und Abfuhrfahrzeugen und trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen zu erhalten.

Die Geräte können außerdem in allen Wertstoff-Zentren des Landkreises sowie im Entsorgungszentrum Mergelstetten abgegeben werden. Weitere Informationen unter abfall-hdh.de.

Wenn Akkus im Gelben Sack landen, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Unterschätzte Gefahr: Warum Akkus zum Brandrisiko werden und wie es bei Hörger in Sontheim weitergehen soll

Einen Monat nach dem Großbrand in Sontheim gibt die Geschäftsführung der Firma Hörger einen Einblick in die aktuelle Situation. Wie es dem Entsorgungsbetrieb heute geht, welche Pläne für eine neue Sortieranlage entstehen – und warum eine ordnungsgemäße Akku-Entsorgung immer wichtiger wird.
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Sontheim/Brenz
Nach dem Brand