Wie der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb informiert, müssen seit 1. Juli ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurückgenommen werden. Das gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist für alle Verkaufsstellen, die solche Geräte anbieten. Grundlage ist die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4).
Die Rückgabe ist unabhängig davon möglich, ob ein neues Gerät gekauft wird. Bislang galt die Rücknahmepflicht vor allem für größere Händler. Nun müssen auch kleine Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen ausgediente Geräte zurücknehmen und fachgerecht entsorgen.
Richtige Entsorgung verringert die Brandgefahr
E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer enthalten Lithium-Ionen-Batterien und gehören deshalb zum Elektroschrott und nicht in den Hausmüll. Eine sachgerechte Entsorgung verringert die Brandgefahr in Abfallanlagen und Abfuhrfahrzeugen und trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen zu erhalten.
Die Geräte können außerdem in allen Wertstoff-Zentren des Landkreises sowie im Entsorgungszentrum Mergelstetten abgegeben werden. Weitere Informationen unter abfall-hdh.de.

