Was tun, wenn die Unterlagen fehlen?

Briefwahl direkt im Heidenheimer Rathaus möglich

Eine Heidenheimerin beklagt, viele Wahlberechtigte hätten keine Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl erhalten. So ist die Stimmabgabe trotzdem noch vor dem 9. Juni möglich.

Früher war sie die Ausnahme, heute machen immer mehr Menschen von ihr Gebrauch: die Briefwahl. Das wird auch bei der anstehenden Europa- und Kommunalwahl so sein. Eine Heidenheimerin macht nun auf ein mögliches Problem aufmerksam, das ihr vom Hörensagen bekannt ist: Viele Bürger hätten ihre Briefwahlunterlagen nicht zugestellt bekommen. Woran kann das liegen, und was sollen die Betroffenen tun?

Das Problem

Die Stadtverwaltung hat an alle im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis zum 21. Mai keine solche erhalten hatte, allerdings überzeugt war, wahlberechtigt zu sein, war aufgerufen, sich zu melden. Rathaussprecher Stefan Bentele zufolge haben das mehrere hundert Wählerinnen und Wähler getan, „weil viele von uns verschickte Wahlbenachrichtigungen als unzustellbar zu uns zurückkamen“. Es gab offenbar Fälle, in denen ein Mann eine Benachrichtigung erhielt, seine Ehefrau jedoch nicht, obwohl beide im selben Haushalt leben. „Das ist aus unserer Sicht ein Problem der Zustellung“, so Bentele, „und damit des Dienstleisters, der für die Zustellung zuständig ist“. Dabei handelt es sich um die Deutsche Post.

Die Verwaltung sei darauf angewiesen, dass Betroffene „aktiv werden und auf uns zugehen“. Das gilt auch für mögliche Schwierigkeiten bei der Briefwahl. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden nur auf Antrag verschickt. Sollten sie bis jetzt nicht zugegangen sein, „dürfte auch das ein Zustellproblem des Dienstleisters sein“, sagt Bentele. Was die Angelegenheit verkompliziert: Da Europa- und Kommunalwahl schon am kommenden Sonntag stattfinden, bleibt aus Zeitgründen jetzt nur noch der Gang ins Rathaus.

Die Lösung

In Zimmer 739 des Heidenheimer Rathauses kann am Freitag, 7. Juni, zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr persönlich Briefwahl beantragt werden, weil eine Zustellung der Unterlagen per Post innerhalb der verbleibenden Zeitspanne nicht zu gewährleisten ist. Der ursprüngliche Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt. Bedeutet: Niemand kann doppelt wählen, selbst wenn die ursprünglichen Unterlagen doch noch zugestellt werden.

Das Vorgehen

Wer im Rathaus neue Briefwahlunterlagen erhält, hat zwei Möglichkeiten. Entweder wählt er direkt vor Ort und wirft die Stimmzettel in die dafür bereitstehenden Wahlurnen. Oder er nimmt die Unterlagen mit nach Hause, und wirft sie dann ausgefüllt bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, in einen der Briefkästen des Rathauses. Sie befinden sich, weil der Haupteingang wegen der Sanierung des Gebäudes derzeit gesperrt ist, beim Hintereingang an der Helmut-Bornefeld-Straße sowie – barrierefrei erreichbar – beim Mitteldeck der Tiefgarage. Auch bei der Briefwahl gilt: Wer die angeforderten Unterlagen nicht erhalten hat, muss von sich aus tätig werden, da die Verwaltung davon nichts wissen kann.

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