
Landgerichtspräsident Thomas Baßmann und Pressesprecher Maurice Graf präsentierten ein Jahr 2025, das von einer stabilen Geschäftslage geprägt war. Doch abseits der Zahlen sind es die außergewöhnlichen Fälle, die im Gedächtnis bleiben. „Für die Betroffenen sind diese Fälle existenziell wichtig, auch wenn sie für uns von der Norm abweichen“, betonte Baßmann.

20 Prozent mehr Jugendstrafverfahren: Was die Statistik des Landgerichts Ellwangen verrät
Ein Fall aus dem Zivilrecht zeigt, wie schwierig die Beweislast im Alltag sein kann: Ein Mann klagte gegen einen Barbershop auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Er litt nach dem Besuch unter einer massiven Pilzinfektion am Hinterkopf. Die zentrale Frage: Wie weist man nach, dass die Infektion zweifelsfrei durch eine unzureichende Hygiene beim Friseur entstand? Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich über 500 Euro.
Streit ums Sorgerecht für Hund
Deutlich emotionaler wurde es bei einem Fall um das Umgangsrecht für einen Hund. Ein Paar hatte sich gemeinsam einen Hund angeschafft. Der Mann war formell Eigentümer des Straßenhundes aus Osteuropa, doch beide hatten schon beim Kauf vereinbart, dass sie im Falle einer Trennung ein Wechselmodell zur Betreuung des Hundes einrichten wollten. Es kam zur Trennung und der Streit darum begann, wer nun den Hund betreuen darf. Um den Streit endgültig beizulegen und den „Umgang“ mit der Ex-Freundin zu vermeiden, zahlte der Mann schließlich überraschend 7000 Euro – ein hoher Preis für die alleinige „Sorge“ um den Vierbeiner.
Auch skurrile Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigten das Gericht. Eine Frau gegen einen Baukran, der teilweise über ihr Grundstück ragte. Das Problem: Vögel nutzten den Ausleger als Rastplatz und verunreinigten beim Überfliegen ihre Terrasse. Das Gericht entschied jedoch nicht wegen der Vögel, sondern aufgrund der Beeinträchtigung des privaten Luftraums – der Kran musste versetzt werden.
Familiendrama rund um einen Mordfall
Während die Zivilkammern oft kuriose Fälle verhandeln, bleibt das Strafrecht die Abteilung für die schweren Schicksale. Ein besonders tragischer Fall betraf vier Kinder, deren Vater vom eigenen Onkel erschossen worden war. Während der Täter bereits wegen Mordes verurteilt lebenslänglich hinter Gittern sitzt, kämpfte die Frau des Opfers nun zivilrechtlich um Rentenzahlungen vonseiten des verurteilten Schwagers – ein Verfahren, das die traumatischen Erlebnisse (der Kopfschuss geschah vor den Augen der Tochter) erneut aufwühlte. Ihr wurden die Rentenzahlungen zugesprochen.
Warten auf das „Glücksspiel-Urteil“
Ein Thema mit finanzieller Sprengkraft sind derzeit Klagen gegen Online-Sportwetten-Anbieter. Viele Spieler im Landgerichtsbezirk haben laut Maurice Graf bei Sportwetten teils sechsstellige Beträge verloren – und fordern diese nun zurück. Viele Spieler haben bei Anbietern aus Malta sechsstellige Beträge verloren. Hintergrund ist, dass viele dieser Anbieter jahrelang auf dem deutschen Markt aktiv waren, ohne eine entsprechende deutsche Konzession zu besitzen. Da Glücksspiel in Deutschland jedoch strengen nationalen Regeln unterliegt, argumentieren Kläger, dass die geschlossenen Wettverträge nichtig waren und die Verluste somit zurückerstattet werden müssen. „Wir warten hier auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs“, erklärte Graf. Sobald der EuGH entschieden hat, muss der Bundesgerichtshof dies in nationales Recht umsetzen.
Am Landgericht Ellwangen wurden diese Verfahren „ruhend gestellt“ oder ausgesetzt. Landgerichtspräsident Baßmann begründet dies mit der Prozessökonomie: „Es gibt keinen Mehrwert für die Beteiligten, wenn wir jetzt entscheiden. Es würde den Unterlegenen lediglich zwingen, in Berufung zu gehen, um die Rechtskraft zu verhindern, solange die endgültige Klärung fehlt.“
Obwohl das endgültige Urteil noch aussteht, gibt es eine juristische Tendenz: Es gab bereits Prozesse, in denen die Gerichte den Spielern recht gaben und die Rückzahlung der Verluste als richtig ansahen.


