Betrunken und ohne gültigen Führerschein unterwegs: Polizei stoppt 35-jährigen Autofahrer in Heidenheim
Am Donnerstag durfte ein 35-Jähriger nach einer Kontrolle in Heidenheim nicht mehr weiterfahren. Wie die Polizei mitteilt, kontrollierte diese den Autofahrer gegen 21.30 Uhr an der Giengener Straße. Denn dort hatten die Beamten eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet und führten Überprüfungen durch. Deshalb wurde der VW‑Kombi angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war, so die Polizei. Der kosovarische Führerschein von März 2026 war allerdings im Bundesgebiet ungültig. Da der 35-Jährige schon seit November 2025, also mehr als 180 Tage, in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer Führerschein die Gültigkeit.
Zudem stand der Fahrer des VW laut Polizei leicht unter Alkoholeinwirkung. Der Fahranfänger, der sich noch in der zweijährigen Probezeit befindet und für den Alkohol tabu sein muss, sieht nun einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. Den VW mit deutscher Zulassung musste er stehen lassen.
Info der Polizei
Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicherzustellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind.
