Gerichtsprozess geplatzt

Haftbefehl, weil Angeklagter nicht zum Prozess in Heidenheim erscheint

Eine Verhandlung am Amtsgericht Heidenheim wegen sexuellen Missbrauch von Kindern platzte, weil der Angeklagte einfach nicht erschien. Auch eine Vorführung durch die Polizei scheiterte. Die Ausnahme sind solche Fälle heutzutage nicht mehr.  

Was früher die Ausnahme war, passiert inzwischen immer häufiger: Angeklagte erscheinen einfach nicht zu ihrem Prozess. Erst am Dienstagmorgen ist das wieder einmal passiert. Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil, zwei Schöffen, eine Staatsanwältin, der Pflichtverteidiger und die Protokollantin standen parat. Der 53-jährige Angeklagte, der sich wegen sexuellem Missbrauch zu verantworten hatte, kam nicht.

Eine Viertelstunde wurde – wie üblich – abgewartet, ob sich der Angeklagte vielleicht nur verspätet. Im nächsten Schritt rückten dann aber auf Beschluss des Richters Polizeibeamte aus, um den Angeklagten vorzuführen. Der personelle Aufwand wurde damit folglich noch größer. Erfolg brachte auch das nicht. 

Wo der Mann zum letzten Mal offiziell gesehen wurde

Der Angeklagte, der zuletzt in einer Wohnungslosenunterkunft in Aalen untergekommen war, hatte sich dort nicht mehr blicken lassen, nachdem ihm Anfang August von der Polizei persönlich die Ladung für den Prozess übergeben worden war. Den Aufenthaltsort hatten Polizeibeamte ermittelt, nachdem der Mann an seiner Heidenheimer Adresse plötzlich nicht mehr anzutreffen war.

Offensichtlich handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Menschen mit einer ganzen Fülle an Baustellen. Nach der Erfahrung von Richter Rainer Feil lasse sich oftmals schon an den Hintergründen erahnen, dass ein Prozess mit Hürden verbunden sein könnte. Die vertane Zeit ärgert ihn aber, mit dem sinnlosen Warten hätten etliche Menschen zwei Stunden ihres Berufslebens schlichtweg vergeudet.

Suche per Haftbefehl

Über die Folgen dürfte sich der Angeklagte allerdings nicht im Klaren sein. Für den 53-jährigen Mann beantragte die Staatsanwältin einen Haftbefehl. Er muss jetzt jederzeit mit einer Festnahme rechnen und unter Umständen die Zeit bis zu einem neuen Verhandlungstermin in einer Vollzugsanstalt verbringen. Und das kann dauern, denn Gerichtstermine sind üblicherweise über Monate hinweg im Voraus geplant.