Die Stadt Giengen weist auf die unberechtigte Nutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer hin. Als Grund für das Fehlverhalten wird die falsche Deutung der Schilder des Radwegenetzes als Fahrberechtigung genannt. Das mag stimmen, besonders bei ortsfremden Radlern. Bedeutender ist aber die oft erlaubte gemeinsame Nutzung der Gehwege von Radlern und Fußgängern. Dies sind keine Fahrradwege, sondern dem Radler ist nur die Nutzung in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Beispielhaft kann die Planiestraße genannt werden. Es gibt keine markierte Trennung der Bereiche, wofür der Platz auch nicht ausreichen würde. Allein das macht die Situation schon schwierig, speziell, wenn die Fußgänger durch Kinder, Hunde oder Gehhilfen viel Platz benötigen. Es wird von den Fußgängern vergessen, dass auch Radler erlaubt sind, und von den Radlern wird vergessen, dass sie nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Die Fahrradfahrer werden in Giengen auffällig oft auf die Gehwege gelenkt. Das verleitet einige dazu, auch unerlaubt auf Gehwegen zu fahren. Dann sind die Beschwerden der Fußgänger durchaus berechtigt. Eine deutlich sichtbarere Markierung zur Trennung von Fußgängern und Fahrradfahrern würde die Lage verbessern und sicherer für alle machen. Radler haben in Giengen wenig eigenen Raum.
Oft werden sie einfach zu den Fußgängern geleitet, ohne dass diese Bereiche verbreitert sind. Für mich als Fahrradfahrer wäre es wünschenswert, mehr eigenen Raum in durchgehenden, markierten Streifen auch von den Autobereichen zu bekommen.
Renate Pradel, Giengen