Gerichtsprozess

Übergelaufene Toilette in Giengen: Rohrreiniger vor dem Heidenheimer Amtsgericht

Ein Auftrag in Giengen im September 2023 brachte einen Rentner aus Augsburg vor das Heidenheimer Amtsgericht. Nach einer Rohrreinigung war eine Toilette übergelaufen, und nun steht die Frage im Raum, ob der Auftrag über 928 Euro korrekt ausgeführt wurde:

Eine verstopfte Toilette und ein Auftrag in Höhe von 928 Euro im September 2023 führte nun vor das Heidenheimer Amtsgericht. Der Angeklagte, ein Rentner aus Augsburg, musste sich für einen Rohrreinigungsauftrag in Giengen verantworten, nachdem trotz Beseitigung einer Verstopfung die Toilette übergelaufen war.

Streit um die Rohrreinigung

„Mein Mandant ist hingefahren, hat die Verstopfung beseitigt, und das Wasser ist durchgelaufen“, erklärte Rechtsanwalt Felix Dimpfl. Sein Mandant habe den Siphon, der sich in schlechtem Zustand befand, abmontiert und das Fallrohr mit der Spirale auf rund 20 Meter gereinigt. An der frisch silikonierten Behindertentoilette habe sich der Angeklagte ursprünglich geweigert, zu arbeiten, so Dimpfl. „Was danach passiert ist, weiß mein Mandant nicht“, betonte Dimpfl, der den Rohrreiniger bei der Verhandlung vertrat.

Die geschädigte Person gab an, dass die Toilette kurz nach dem Einsatz des Angeklagten übergelaufen sei. Später sei eine andere Firma beauftragt worden, die Rohrverstopfung endgültig durch Ausfräsen zu beseitigen – für eine ähnliche Summe wie beim Angeklagten.

Ein Zeuge, ehemaliger Mitarbeiter einer Rohrreinigungsfirma aus Heidenheim, wurde hinzugezogen. Er berichtete, dass das Fallrohr stark verkalkt gewesen sei und die Verstopfung bei seinem Einsatz nicht vollständig behoben war. „Unüblich, dass man so weit reingeht, wenn die Verstopfung bei vier bis sechs Metern ist“, sagte der Zeuge auf Nachfrage des Richters, ob der Angeklagte wirklich 20 Meter in das Rohr vorgedrungen sein könne.

Die Verteidigung stellte klar, dass der Auftrag erledigt worden sei. „Das Rohr war nicht verstopft, mein Mandant ist ja durchgekommen und das Wasser ist danach auch abgelaufen“, so Dimpfl. „Vermutlich“, meinte Staatsanwältin Klara Sanwald. Und Edler ergänzte: „So sagen Sie.“

Verteidigung fordert Einstellung

Dimpfl plädierte deshalb auf eine pragmatische Lösung: Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung. „Ich weiß nicht, ob man dieses Verfahren wirklich braucht – es ist ja schon ziemlich alt“, erklärte Dimpfl. Der Angeklagte ist Rentner, beruflich nicht mehr tätig und bezieht eine geringe Rente, so dessen Verteidiger.

Dem Antrag der Verteidigung folgend stellte das Gericht das Verfahren ein, sprach eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 154 aus und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen werden.

Paragraph 154 Strafprozessordnung

Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren stoppen, wenn die zu erwartende Strafe im Vergleich zu anderen Strafen, die der Beschuldigte schon bekommen hat oder noch wird, nicht schwer wiegt. Wenn die Klage schon läuft, kann das Gericht das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft jederzeit vorläufig einstellen.