Ein zufälliges Aufeinandertreffen zweier ehemaliger Freunde endete in einem Gewaltausbruch, der nun juristische Konsequenzen hat. Nach einem Streit, der tief in das Privatleben der Beteiligten reicht, stand am Donnerstag ein 33-jähriger Mann aus Giengen wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Heidenheim und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Auseinandersetzung war alles andere als ein gewöhnlicher Streit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schlug der Angeklagte seinem früheren Freund zunächst mit der Faust ins Gesicht. Auch nachdem dieser zu Boden gegangen war, versetzte er ihm weitere Schläge gegen Kopf und Gesicht. Das Opfer erlitt unter anderem eine Prellung des Jochbeins sowie eine Fraktur des Schlüsselbeins. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter Alkoholeinfluss, war aber noch voll schuldfähig.
Persönlicher Konflikt als Auslöser
Wie die Anwältin des Opfers ausführte, kannten sich die beiden Männer bereits seit Jahren und waren befreundet. Nach ihrer Darstellung soll das spätere Opfer private Informationen an die Ehefrau des Angeklagten weitergegeben haben, die zur Trennung des Paares führten. Der Angeklagte, der derzeit bei einem Bekannten lebt, hat zwei Kinder im Alter von neun und fünf Jahren, die bei der Mutter wohnen.
Am Tag der Tat habe der Angeklagte auf dem Heimweg das Opfer zufällig getroffen. Laut Angaben des Angeklagten sei er in dem Moment emotional überfordert gewesen. Während der Verhandlung räumte der Beschuldigte die Tat ein. Über eine Dolmetscherin erklärte er, er habe „Rot gesehen“ und sich provoziert gefühlt. Es tue ihm leid, was passiert sei, und er habe im Nachhinein versucht, sich zu entschuldigen und das Geschehene wiedergutzumachen. Unter anderem übernahm er Einkäufe für das verletzte Opfer.
Einigung auf Schmerzensgeld
Die beiden Beteiligten hatten sich bereits vor dem Gerichtstermin auf ein außergerichtliches Schmerzensgeld in Höhe von 3500 Euro geeinigt, das in Raten gezahlt werden soll. Im Gegenzug erklärte sich das Opfer bereit, auf eine gesonderte strafrechtliche Verfolgung zu verzichten. Beide Seiten bestätigten vor Gericht, dass es seither keine weiteren Konflikte gab. Das Opfer äußerte, man habe sich inzwischen ausgesprochen und sei sogar gemeinsam zur Verhandlung angereist.
Eine zunächst geplante Zeugenaussage des Opfers sowie einer weiteren Person hielt Richter Jens Pfrommer für entbehrlich, da der Sachverhalt als ausreichend geklärt galt.
Strafmaß mit Milderung
Der Staatsanwalt bewertete das Verhalten des Angeklagten als schwerwiegenden körperlichen Angriff, betonte aber auch dessen Einsicht und die Tatsache, dass beide Parteien sich wieder angenähert haben. Eine Vorstrafe des Angeklagten aus dem Jahr 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde strafmildernd nicht weiter berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Die Verteidigung plädierte für eine geringere Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro und verwies auf die besondere emotionale Ausnahmesituation des Angeklagten. Dieser erklärte abschließend, er wolle seine Beziehungen sowohl zum Opfer als auch zu seiner Familie wieder in Ordnung bringen.
Richter Jens Pfrommer verurteilte den Angeklagten schließlich zu 90 Tagessätzen à 40 Euro. In seiner Urteilsbegründung erkannte er das Geständnis sowie die Wiedergutmachungsversuche positiv an, betonte aber auch die Schwere des Übergriffs: „Mag sein, dass Sie enttäuscht und verletzt waren. Aber jemanden derart zu schlagen, ist nicht akzeptabel.“