Bedrohung und Sachbeschädigung?

Wie das Amtsgericht Heidenheim Zeit mit sinnlosen Verfahren totschlägt

Zwei Männer scheinen immer wieder aneinander zu geraten. Vor Gericht ging es jetzt um eine angebliche Bedrohung und um Sachbeschädigung. Warum das Verfahren schließlich eingestellt wurde.

Zwei Männer, die wohl immer wieder in Streit geraten, waren die Hauptpersonen einer Verhandlung vor dem Heidenheimer Amtsgericht. Ein 50-jähriger Mann hatte seinen Kontrahenten wegen Bedrohung und Sachbeschädigung angezeigt. Der 58-Jährige auf der Anklagebank bestritt die Vorwürfe und sah sich selbst als Opfer. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jens Pfrommer tat sich schwer mit der Wahrheitsfindung, denn von beiden Seiten waren die Angaben mehr als ungenau, wenn nicht gar fragwürdig. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und war wohl ein Exempel dafür, dass sich Gerichte so manches Mal mit viel Zeit und Aufwand mit wenig sinnhaften Verfahren beschäftigen müssen.

Passiert sein soll der jetzt verhandelte Vorfall im Oktober vergangenen Jahres auf einem Flohmarkt in Giengen. Der Angeklagte sei an den Verkaufsstand des Geschädigten gekommen und habe damit gedroht, dass er ja jetzt wisse, wohin er „seinen Schlägertrupp“ schicken müsse. Anschließend habe er einen Anruf vorgetäuscht, der wohl suggerieren sollte, dass er das Vorhaben mit jemandem bespricht. Doch der Geschädigte, der als Zeuge gehört wurde, gab das so vor Gericht nicht wieder. „Da ist ja die Drecksau“ habe der Angeklagte gerufen und herum gepöbelt, sagte er aus. Die Sache mit dem Anruf hatte zwar offenbar eine Frau an einem anderen Verkaufsstand mitbekommen, die namentlich aber nicht bekannt ist. Von der Drohung blieb damit allenfalls eine Beleidigung übrig.

Verteidigerin sauer wegen eines fehlenden Zeugen

Ähnlich dünn sah die Beweislage beim Thema Sachbeschädigung am Auto des 50-Jährigen aus. Der Marktmeister des Flohmarktes hatte den Streit der beiden Männer wohl mitbekommen und den Angeklagten weggeschickt – zumal der offenbar ohnehin bereits ein Platzverbot hatte. Später dann habe er aber den Angeklagten am Auto des Geschädigten bemerkt und diesen darüber auch informiert, so stand es zumindest in den Akten. Ob der Mann allerdings auch tatsächlich gesehen hat, dass der Angeklagte das Auto zerkratzt und den Spiegel beschädigt hat, darüber konnte auch der als Zeuge vernommene Polizist keine Angaben machen. Das verärgerte Verteidigerin Judith Kübler. Sie sei bisher davon ausgegangen, dass der Marktmeister nichts Konkretes sagen könne und deshalb nicht als Zeuge geladen sei. Richter Pfrommer stimmte ihr zu, wenn das so ersichtlich gewesen wäre, hätte man den Mann auch geladen. 

Der Geschädigte selbst gab vor Gericht an, dass er den Angeklagten auf seinem Fahrrad habe wegfahren sehen. Auf den Hinweis von Richter Pfrommer, dass er gegenüber der Polizei gesagt habe, dass er den Mann am Auto gesehen und auch ein verdächtiges Geräusch gehört habe, versuchte er sich herauszureden. Er machte aber deutlich, dass er überzeugt sei, dass der Angeklagte für die Beschädigung seines Autos verantwortlich ist. Der ganze Konflikt sei nur, weil der Angeklagte seiner Freundin Geld schulde, versuchte er zu erklären. Die Frau tauchte in der Schilderung beider Männer auf und scheint auch zu beiden Kontakt zu haben.

Konfliktpotenzial durch eine gemeinsame Bekannte

Einmal hat sie den Angeklagten mitten in der Nacht vom Klinikum in Heidenheim abgeholt, ein anderes Mal ist sie zusammen mit ihm nach Hürben gefahren, um dort Katzen abzuholen, sagten beide Männer übereinstimmend aus. Doch dann gingen die Meinungen auseinander. Ihr sei dafür eine Tankfüllung versprochen worden, behauptete der eine. Er habe zwar mit der Tankkarte seines damaligen Arbeitgebers geprahlt, aber nichts versprochen, sagte der andere. Das Paar habe ihm aber die Luft aus den Reifen seines Fahrrades gelassen und dabei das Ventil beschädigt, beschwerte sich der Angeklagte.

Als Richter Pfrommer begann, den Auszug aus dem Bundeszentralregister zu verlesen, der bereits 1987 mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung startete, wurde zum einen klar, dass der Angeklagte durchaus nicht ganz so harmlos sein dürfte, wie er sich vor Gericht gab. Zum anderen konnte man daraus schließen, dass die weitere Verlesung der Vorstrafen noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die letzte stammt aus November 2023, damals ging es um Diebstahl. Staatsanwalt Peter Laiolo hakte ein und war wohl der Ansicht, dass man sich zumindest diese Zeit sparen könne, da er für eine Verurteilung des Angeklagten wenig Substanz sehe. Die angeklagte Bedrohung sei nicht zu beweisen und auch die Sachbeschädigung, sei nicht eindeutig dem Angeklagten zuzuschreiben. Selbst wenn man den Marktmeister als weiteren Zeugen hören würde, verspreche er sich davon keinen ausreichenden Beweis, dass dieser die eigentliche Tat beobachtet habe und nicht nur den Angeklagten in der Nähe des Fahrzeuges bemerkte, wie es der Geschädigte auch geschildert hatte.  Richter Jens Pfrommer folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gegen den Angeklagten ein, gab ihm aber noch mit auf den Weg, dass er sich von seinem Kontrahenten in Zukunft besser fernhalten solle.

Schon zweiter Anlauf der Verhandlung

Die jetzige Verhandlung war bereits der zweite Anlauf des Gerichtes. Schon einmal waren alle Beteiligten zusammengekommen – bis auf den Geschädigten, der als Zeuge geladen war. Gegen ihn wurde deshalb ein Ordnungsgeld verhängt. Vor Gericht gab er nun an, dass er die Ladung angeblich nicht erhalten habe und bat um Rücknahme des Ordnungsgeldes. Diese könne jedoch allenfalls erfolgen, wenn der Mann entsprechende Beweise erbringe, erklärte Richter Pfrommer.

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