Recht auf Ganztagsbetreuung: Ansturm im Landkreis Heidenheim bleibt bislang aus
Seit Start des neuen Schuljahres Mitte September gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler. Nun hat das Landratsamt im Jugendhilfeausschuss des Kreistags eine erste Bilanz gezogen. Und die fällt vorerst entspannter aus, als manch einer vor Einführung des Anspruchs befürchtet hatte.
1241 Erstklässler besuchen in diesem Schuljahr die allgemeinen Grundschulen im Landkreis Heidenheim. Nach den bisherigen Meldungen wird nach Angaben von Jugendhilfeplaner Robin Schwarz von etwa 50 bis 60 Prozent der Kinder eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit in Anspruch genommen. Rund drei Viertel dieser Inanspruchnahmen entfallen auf eine Betreuung am Vormittag oder bis 14.30 Uhr. Nur etwa ein Viertel der Schulkinder benötigt eine darüber hinausgehende Betreuung bis maximal 17 Uhr.
