Neues Landesgesetz

Auch im Giengener Bergbad gibt es seit 1. Juni eine Raucherzone

Raucherinnen und Raucher können sich im Bergbad jetzt unterhalb des Kiosks treffen, um ihrer Leidenschaft zu frönen. Auch an Bushaltestellen gilt neuerdings ein Rauchverbot.

Nicht nur im Heidenheimer Waldbad ist das Rauchen jetzt lediglich noch in einem ausgewiesenen Bereich erlaubt, auch im Giengener Bergbad wurde nun eigens eine Art „Raucherecke“ eingeführt.

Grund ist das neue Nichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, das zum 1. Juni in Kraft getreten ist. Dieses untersagt das Rauchen oder Dampfen in allen öffentlich zugänglichen Räumen, auf öffentlichen Spielplätzen, an Bushaltestellen oder auch in Freibädern.

Verbotsschilder für Haltestellen

Um jedoch auch den Raucherinnen und Rauchern gerecht zu werden, so formuliert es Giengens Oberbürgermeister Dieter Henle, wurde unterhalb des Kiosks im Bergbad eine Raucherzone eingerichtet.

Um auch an den Bushaltestellen im Stadtgebiet auf das neue Rauchverbot hinzuweisen, wird derzeit, so Henle, eine kreisweit einheitliche Beschilderung vorbereitet. Diese Hinweise sollen dann schnellstmöglich an den Haltestellen angebracht werden.

Zum Schutz von Nichtrauchern: Im Heidenheimer Waldbad wird mit Schildern auf das neue Rauchverbot hingewiesen.

Neues Anti-Rauch-Gesetz: Wo das Rauchen im Heidenheimer Waldbad noch erlaubt ist

Im Heidenheimer Waldbad ist Rauchen nur noch in einer ausgewiesenen Raucherzone erlaubt. Die Stadt setzt auf eine „Smoking Area“, um die Interessen aller Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen.
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Heidenheim
Neue „Smoking Area“