Einfach erklärt

Unterstützung für finanzschwache Kommunen auf dem Land: Das steckt hinter einer ELR-Förderung

Die sogenannte ELR-Förderung geht 2027 ins elfte Programmjahr. Doch was genau sind die Kriterien für die Förderung und wer entscheidet über eine Aufnahme ins Programm? Ein Überblick:

Immer wieder treten in Sitzungen der Gemeinderäte und damit verbunden in den Texten der Heidenheimer Zeitung Begriffe auf, die sich nicht einfach in ein paar Sätzen erklären lassen. So zum Beispiel die sogenannte ELR-Förderung, also eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Vor allem in den ländlicheren Gebieten ist dieses Programm von besonderer Bedeutung für finanziell schwächere Kommunen.

Doch was genau ist eine ELR-Förderung überhaupt und wie kann diese in Anspruch genommen werden? Wer entscheidet in diesem Programm über das Fördervolumen und die Aufnahme in das Programm? Und in welchen prominenten Fällen konnte das Förderprogramm Kommunen im Kreis unterstützen? Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat des Landes Baden-Württemberg kann zu diesen und weiteren Fragen einen aufschlussreichen Einblick geben.

Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert zu werden?

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und dessen Randzonen. Gefördert werden dem Ministerium zufolge Vorhaben in einem der vier Förderschwerpunkte Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten, Grundversorgung oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Welche Kriterien im Einzelnen erfüllt werden müssen, hängt laut Ministerium insbesondere davon ab, welchem Förderschwerpunkt das jeweilige Vorhaben zugeordnet werde. Die konkreten Fördervoraussetzungen seien in der Verwaltungsvorschrift zum ELR sowie in der jeweils für das Programmjahr geltenden Ausschreibung festgelegt.

Ob ein Vorhaben die Voraussetzungen des ELR erfüllt, beurteilen zunächst die antragstellenden Gemeinden. Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Projektträger und unterstützen diese bei der Antragstellung. Bei Rückfragen steht den Gemeinden das jeweils zuständige Regierungspräsidium zur Verfügung, so das Ministerium.

Wie läuft ein solcher Förderantrag ab und wer entscheidet über Fördersumme und die Förderung an sich?

Projektträger im ELR können Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen oder Unternehmen sein. Antragsteller und damit auch Ansprechpartner für offene Fragen sei grundsätzlich die jeweilige Gemeinde.

Da die Anträge über die Gemeinden eingereicht werden müssten, in denen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, findet dort bereits eine erste Bewertung statt. Dabei werde unter anderem geprüft, ob das Vorhaben der Verwaltungsvorschrift und der aktuellen Ausschreibung entspreche, welche strukturelle Bedeutung ihm beigemessen werde, ob eine Baugenehmigung vorliege oder zumindest in Aussicht gestellt werden könne und ob sich Synergieeffekte ergäben.

Nach der Priorisierung durch die Gemeinde werden die Projekte auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss beraten. Im Landkreis Heidenheim steht dieser unter dem Vorsitz von Landrat Polta. Die beteiligten Mitglieder, darunter Vertreter der Städte und Gemeinden, bewerten dabei insbesondere die strukturelle Bedeutung der einzelnen Vorhaben. Die Vorschläge des Koordinierungsausschusses würden vom Regierungspräsidium als wichtiges Abwägungskriterium berücksichtigt, heißt es seitens des Ministeriums. Eine weitere Rolle spielt die sogenannte Projektreife. Damit sollten lange Umsetzungszeiträume und mögliche Projektabbrüche möglichst vermieden werden.

Auf Grundlage der Priorisierung erstellten die Regierungspräsidien anschließend einen Programmvorschlag. Dieser bildet die wesentliche Grundlage für die Programmentscheidung durch die Ministerin. Gewerbliche Projektträger beziehungsweise Unternehmen könnten nach ihrer Auswahl in der Programmentscheidung ihren eigentlichen Förderantrag bei der L-Bank einreichen.

Etwas spezifischer: In manchen Gemeinden werden Pläne entworfen, um für sanierungsbedürftige Sport- und Festhallen eine Förderung zu erhalten. Um für das Programm zugelassen zu werden, wird hier meist ein Plan verfasst, der vorsieht, die Turnhalle in eine Mehrzweckhalle oder ein Dorfgemeinschaftshaus umzufunktionieren. Wie kommt es dazu? Welche Kriterien greifen bei einer Mehrzweckhalle und welche bei einer reinen Turnhalle?

Im ELR können grundsätzlich die Sanierung und Erweiterung von Mehrzweckhallen gefördert werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Einrichtung überwiegend der Gemeinde sowie den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht und für unterschiedliche gemeinschaftliche Zwecke genutzt wird. Dazu könnten beispielsweise örtliche Veranstaltungen sowie die Nutzung durch verschiedene Vereine und Gruppen zählen.

Liegt der Nutzungsschwerpunkt hingegen auf dem Sport, ist eine Förderung über das ELR grundsätzlich nicht möglich. Für solche Vorhaben seien die entsprechenden Fachförderprogramme vorgesehen. Entscheidend ist daher nicht allein die Bezeichnung der Einrichtung – etwa als Dorfgemeinschaftshaus oder Turn- und Festhalle. Maßgeblich sind vielmehr deren konkrete Funktion und die überwiegende tatsächliche Nutzung.

Wie verlief die Förderung im vergangenen Jahr in Zahlen?

Im Programmjahr 2026 hat es zwei Programmentscheidungen gegeben. Mit der Jahresprogrammentscheidung vom 26. Februar sind 112,4 Millionen Euro für die Umsetzung von 1178 strukturell bedeutsamen Vorhaben bereitgestellt worden.

Im Sommer habe es kurzfristig umsetzbare Vorhaben und noch verfügbare Mittel gegeben, sodass am 24. Juli eine zweite, unterjährige Programmentscheidung getroffen worden sei. Dabei wurden weitere 20,2 Millionen Euro für 259 Vorhaben eingeplant. Damit wurden im Programmjahr 2026 insgesamt 132,6 Millionen Euro für 1438 Vorhaben über das ELR bereitgestellt.

Welche Projekte aus der Region um Heidenheim wurden bislang mit dieser Förderung realisiert/angestoßen?

In den vergangenen zehn Programmjahren von 2017 bis 2026 sind im Landkreis Heidenheim 198 Vorhaben über das ELR gefördert worden. Mit einer eingeplanten Zuschusssumme von 20,3 Millionen Euro sind Gesamtinvestitionen von rund 125,7 Millionen Euro ermöglicht worden.

Zwei dieser Projekte befinden sich in der Gemeinde Gerstetten im Ortsteil Gussenstadt. Für die Entwicklung einer attraktiven Ortsmitte haben sich dem Ministerium zufolge zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagiert. Zugleich hätten die Fördermittel aus dem ELR einen wesentlichen Teil der Vorhaben ermöglicht.

Auch die anstehende Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes wird über das ELR unterstützt. Der Neubau der Turn- und Festhalle ist in das Programmjahr 2022 aufgenommen und mit einer Fördersumme von einer Million Euro unterstützt worden. Die Einweihung wurde im Oktober 2024 gefeiert.

Die Bewerbung für das Programmjahr 2027

Städte und Gemeinden können ihre Anträge für das ELR-Jahresprogramm 2027 nur noch bis zum 30. September einreichen, weshalb in den jüngsten Gemeinderatssitzungen im Kreis noch einige Anträge besprochen wurden. Die Aufnahmeanträge werden digital über die BITBW-Cloud an das zuständige Regierungspräsidium übermittelt. Die erforderlichen Formulare und weitere Informationen sind auf den ELR-Seiten der Regierungspräsidien abrufbar.