Der Artikel ist kein „Weckruf“, sondern eine Blamage, wenn vier baden-württembergische Oberbürgermeister bei den Schwächsten der Gesellschaft sparen wollen. Nach vielen Jahren im Dämmerschlaf hat man nach den Ergebnissen der Pisa-Studie von 2020 erkannt, dass der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, da die kindliche Entwicklung maßgeblich in den frühkindlichen Einrichtungen geprägt wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, wenn über Bildungspläne, Sprachförderprogramme und Qualitätsansprüche, zu der auch das Personal gehört, eine hochwertige Kinderbetreuung sichergestellt wird. Der damit erzielte spätere wirtschaftliche Nutzen (Bildung ist der Schlüssel zu wirtschaftlichem Fortschritt einer Gesellschaft), die sozialen Kompetenzen (gesellschaftliche Teilhabe) der Kinder und die Beteiligung der Eltern am Arbeitsmarkt, sind Faktoren, die in den Äußerungen der Oberbürgermeister unberücksichtigt bleiben.
Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in das Humankapital von morgen.
Auch dem Fazit des Oberbürgermeisters von Tübingen, dass „die Inklusion in diesem Land komplett gescheitert“ sei, kann nur vehement widersprochen werden. Nachdem Deutschland die UN-Behindertenkonvention 2009 unterzeichnet hat, sind auf dem Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung schon viele positive Ergebnisse sichtbar. Als Beispiel sei die Barrierefreiheit z.B. an Bahnhöfen genannt, die vielleicht ohne diesen völkerrechtlichen Vertrag (UN-BRK) nicht so schnell realisiert hätte werden können. Inklusion geht uns daher alle an, da auch wir Menschen ohne eine derzeitige Beeinträchtigung mit zunehmendem Alter für die Errungenschaften des Inklusionsgedankens und die damit verbundene Teilhabe an der Gesellschaft dankbar sind. Die im Artikel zitierte Aussage von Herrn Palmer, dass jedem behinderten Menschen ganztägig einen Betreuer zur Seite gestellt wird, ist falsch. Nur wenn der Bedarf aufgrund der Beeinträchtigung gegeben ist, wird diese Maßnahme in Erwägung gezogen.
Inklusion ist daher ein Menschenrecht und kein Akt der Gnade, der beliebig, je nach finanzieller Situation, in Frage gestellt werden kann.
Zuletzt werden auch noch alte Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, ins Visier der Sparüberlegungen der vier Oberbürgermeister einbezogen. Die Baden-Württembergische Landesheimbauverordnung von 2009 schreibt zwar einen hohen Einzelzimmeranteil vor, schließt aber z.B. Doppelzimmer für Ehepaare nicht aus. Dass Ehepaare getrennt untergebracht werden ist daher keine zwangsläufige Folge der Bauverordnung. Auch hier gilt festzustellen, dass, wenn wir im Alter auf Pflege angewiesen sein sollten, mit dem evtl. nötigen Einzelzimmer Intimität und Privatsphäre nach einem vielleicht arbeitsreichen Leben gesichert sind, zumal von der Rente bei den derzeitigen Kosten eines Pflegeheimes nicht mehr viel übrigbleibt.
Es ist zwar richtig, dass die größten Anteile der kommunalen Haushaltsmittel in Soziales, Bildung und Personal fließen, doch hätte ich es für ausgewogen empfunden, wenn auch andere Bereiche bei diesem „Weckruf“ angesprochen worden wären.
Der Forderung von Oberbürgermeister Richard Arnold (Schwäbisch Gmünd) „uns machen lassen“ kann ich als Bürger nur widersprechen, da verlässliche Strukturen und gesetzliche Regelungen gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Willkür verhindern.
Nur bei den Schwächsten zu beginnen, ist daher kein Signal!
Werner Eitle, Dettingen
