Verhandlung am Amtsgericht

Bedrohung als Selbstverteidigung? Warum sich ein junger Mann aus Gerstetten vor Gericht verantworten musste

Ein 20-Jähriger aus Gerstetten soll Teenagerinnen sowie deren Familienangehörige beleidigt und bedroht haben. Warum er die Taten zwar zugab, aber keine Reue zeigte.

Die Nachrichten, die ein 20-jähriger Gertstetter im Frühjahr 2025 verfasste, lassen sich nicht so einfach wegerklären: „Ich mache einen Anruf, und deine ganze Familie wird ausgelöscht“, heißt es in einer davon, „Ich bringe euch alle um“, in einer anderen. Genug, um den Strafbestand der Bedrohung zu erfüllen, und doch gab es für den Angeklagten in der Verhandlung vor dem Heidenheimer Amtsgericht letztlich nur 40 Stunden gemeinnützige Arbeit als Strafe, weil er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Dessen Anwendung hatte bereits Staatsanwalt Frank bei der Verlesung der Anklage gefordert. Er warf dem 20-Jährigen vor, im Frühjahr 2025 in zwei Fällen Bedrohungen und in einem Fall Beleidigungen an zwei Teenagerinnen und einmal auch an die Mutter eines der Mädchen geschickt zu haben. Letztere soll er als „alte Hexe“ und „kleine Hure“ bezeichnet haben.

Aus Angst gehandelt?

Dass er diese Nachrichten geschrieben hatte, räumte der Angeklagte auch direkt ein. Er habe das allerdings nicht ohne Grund getan. Einem der Mädchen habe er gedroht, weil diese ihm ihren Vater „auf den Hals gehetzt habe“. Als der Vater mit einem Messer in der Hand auf der Suche nach dem damals 19-Jährigen gewesen sei, habe er sich im Wald versteckt und die Nachrichten an das Mädchen geschrieben, um damit sie und ihren Vater einzuschüchtern.

„Ich bin schwach und kann mich nicht verteidigen“, sagte der Angeklagte dazu. Die Nachrichten hätten also dem Selbstschutz gedient: „Bedrohungen sind für mich die einzige Möglichkeit, das zu tun.“ Auf Richter Jens Pfrommers Frage, warum er sich nicht an die Polizei gewandt hatte, erwiderte der 20-Jährige, dass er mit der Polizei schlechte Erfahrungen gemacht habe. „Und mit Bedrohungen haben Sie gute Erfahrungen gemacht?“, fragte Staatsanwalt Frank, erhielt aber keine Antwort.

Kein Vertrauen in die Polizei

Dem anderen Mädchen habe er gedroht, weil deren Bruder maskiert ins elterliche Geschäft in Gerstetten kam und ihn mit einem Gegenstand geschlagen habe. Außerdem habe jener Bruder im Ort herumerzählt, dass der 20-Jährige seine Schwester vergewaltigt hätte, was nicht stimme. Bei der Polizei habe er nach der Auseinandersetzung mit dem Bruder zwar angerufen, sei aber nicht ernst genommen worden. „Dann regele ich das halt selbst“, war der Entschluss, den der 20-Jährige daraufhin fasste.

Als ihm die Mutter des zweiten Mädchens schrieb und ihn dazu aufforderte, mit den Bedrohungen aufzuhören, drohte er ihr ebenfalls und beleidigte sie. Das tat der Angeklagte laut eigener Aussage, weil sie im Ort offen über ein Trauma aus seinen Schultagen gesprochen habe. In diesem Fall habe er die Nachricht aber im Anschluss bereut und eine Entschuldigung an die Mutter geschickt.

Trotzdem schien der Angeklagte vor Gericht immer noch von der Wirkung seiner Methoden überzeugt zu sein: „Seitdem ich das geschrieben habe, haben die Gerüchte über mich aufgehört“, sagte er. Staatsanwalt Frank gab zu bedenken, dass seine Streitgegner ihn stattdessen angezeigt hätten, und das völlig zu Recht.

Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung

Nach einer kurzen Befragung durch die Jugendgerichtshilfe – bei der sich herausstellte, dass der Angeklagte in einer von den Eltern bezahlten Wohnung in Gerstetten lebt und sein einziges Einkommen aus einem Minijob im elterlichen Geschäft bezieht, seit er von seiner Ausbildungsstelle gekündigt wurde – stellte sie fest, dass sich seine Persönlichkeitsentwicklung auf dem Stand eines Jugendlichen befinde und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts.

Dieser Einschätzung schloss sich auch Staatsanwalt Frank an und nahm eine Reifeverzögerung an. Der Angeklagte habe zwar grundsätzlich eingeräumt, dass er die Nachrichten geschrieben habe, zeige aber keinerlei Einsicht und halte Bedrohungen weiterhin für eine Konfliktlösung. „Hoffentlich denken Sie nach dem heutigen Tag noch einmal darüber nach“, sagte Frank und forderte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit als Strafe, in der Hoffnung, dass der 20-Jährige während dieser Zeit reflektieren könne.

Letztlich verurteilte Jens Pfrommer den Angeklagten zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und der Übernahme der Prozesskosten. Es gebe definitiv Problemfelder im Leben des Angeklagten, „aber Ihre Reaktion war nicht die sinnvollste“, so der Richter. Pfrommer empfahl, bei eskalierenden Auseinandersetzungen in Zukunft zur Polizei zu gehen, die sich mit Sicherheit auch darum kümmern würde. Für den 20-Jährigen spreche sein Geständnis und der Fakt, dass er zuvor noch nicht straffällig geworden sei, „aber wenn so etwas immer wieder passiert, gibt es höhere Strafen bis hin zum Gefängnis“, gab Pfrommer zu bedenken.