Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen
July 02, 2026, 7:37: Uhr
Karlsruhe (dpa) -
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