Tatwaffe an Lübcke-Mörder verkauft? BGH prüft Teilfreispruch
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht ein Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf dem Prüfstand. Ein 68 Jahre alter Mann war im Januar vergangenen Jahres vor dem Landgericht Paderborn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden – er stand unter Verdacht, dem späteren Mörder Lübckes, dem Rechtsextremisten Stephan Ernst, die Mordwaffe verkauft zu haben. Das hatte er stets bestritten und war nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen den Teil-Freispruch hatte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision eingelegt.
Wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes nun erläuterte, hätte Ernst damals in der Verhandlung in Paderborn als Zeuge gehört werden müssen. Der Verteidiger des 68-Jährigen nannte dies abwegig. Ernst wäre kein glaubwürdiger Zeuge gewesen; das habe schon dessen eigene Gerichtsverhandlung gezeigt. Seine Aussage hätte den Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst und damit am Freispruch nichts geändert. Der BGH will seine Entscheidung am 28. Juni verkünden.(Az. 4 StR 212/22)
Erster rechtsextremistischer Politiker-Mord in der Bundesrepublik
Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Dafür war der Attentäter Ernst Ende Januar 2021 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Diese war vom BGH im August vergangenen Jahres bestätigt worden.
Der Mord an Lübcke gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt.