Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht

Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von «Atemlos» bis «Männer» - Urheberrechte verletzt habe.