US-Kongress

Medien: Durchsuchung bei linker US-Abgeordneter Omar

Die Abgeordnete Omar aus Minneapolis sitzt seit 2019 im US-Kongress - und tritt auch bei den Zwischenwahlen in drei Wochen wieder an. Nun soll es Durchsuchungen bei ihr gegeben haben. Worum geht es?

Bundesbeamte haben US-Medien zufolge das Zuhause der prominenten demokratischen US-Abgeordneten Ilhan Omar im Großraum Washington durchsucht. Das berichteten unter anderem die Sender Fox News und NBC News unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen. Mehrere US-Medien zitieren zudem einen Sprecher des Justizministeriums mit der Aussage, dass Beamte einer Abteilung des Heimatschutzministeriums einen vom Justizministerium erwirkten, gerichtlich genehmigten Durchsuchungsbefehl vollstreckt hätten. Die Maßnahme sei Teil einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung auf Bundesebene, hieß es weiter. 

Aus dem Statement ging NBC News zufolge allerdings nicht hervor, dass der Durchsuchungsbefehl in Verbindung mit Omar stand. Auch über die Art der Ermittlungen seien keine weiteren Angaben gemacht worden. Fox News zitiert zwei mit den Ermittlungen vertraute Quellen mit der Aussage, dass die Durchsuchung im Rahmen einer strafrechtlichen Betrugsermittlung erfolgt sei, die in Zusammenhang mit den Einwanderungsunterlagen der in Somalia geborenen Kongressabgeordneten stünde. Dem Sender ABC News liegen ähnliche Informationen vor. 

Omar immer wieder Attacken von Trump ausgesetzt

Die schwarze Abgeordnete stand in den USA auch deshalb mehrfach im Fokus, weil sie immer heftigen Attacken von US-Präsident Donald Trump ausgesetzt ist. Mit Blick auf ihre somalischen Wurzeln legte er der US-Bürgerin schon häufiger nahe, sie solle nach Somalia «zurückgehen». 

NBC News weist nun auch auf den Zeitpunkt der Durchsuchung hin - drei Wochen vor der wichtigen Kongresswahl, bei der die linke Abgeordnete Omar in ihrem Bezirk im US-Bundesstaat Minnesota wiedergewählt werden will. Es sei gängige Praxis im Justizministerium, bei Maßnahmen kurz vor einer Wahl besondere Vorsicht walten zu lassen, die den Anschein erwecken könnten, einem Kandidaten oder einer Kandidatin zu helfen oder zu schaden, betont der Sender. Es sei dem Ministerium zwar nicht verboten, innerhalb der zwei Monate vor einer Wahl tätig zu werden, doch das entspreche seit langem einer ungeschriebenen Praxis.