Kriminalität

Kabinett beschließt Regeln für V-Personen

Ihr Einsatz ist heikel und umstritten: V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen «einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen». Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. 

Das neue Gesetz soll die Anforderungen an den Einsatz von V-Personen regeln. «Für Einsätze von V-Personen wird ein Richtervorbehalt eingeführt, und die Einsätze werden einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt», heißt es im Entwurf. Er sieht eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann von dieser Frist im Einzelfall abgewichen werden. 

Nach dem neuen Gesetz sollen V-Personen nur bei bestimmten Straftaten zulässig sein wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. «Ihr Einsatz darf zudem nur dann erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgversprechend ist», teilte das Bundesjustizministerium mit. Nicht angeworben werden darf unter anderem jemand, der minderjährig ist oder für den die Zuwendungen für die Arbeit als V-Person eine wirtschaftliche Lebensgrundlage wären. 

An dem Entwurf gab es viel Kritik, unter anderem vom Deutschen Richterbund (DRB). DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, die Pläne «schießen über das Ziel hinaus». Sie sähen realitätsferne Anforderungen an V-Personen und überbordende Dokumentationspflichten vor, die einen Einsatz deutlich erschwerten. Rebehn hofft nach eigenen Worten auf Nachbesserungen, wenn der Entwurf im Bundestag behandelt wird.

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel

Der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, unterstützt den Entwurf: «Auch angesichts stark gestiegener sicherheitspolitischer Herausforderungen brauchen wir effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste. Sie müssen auf Grundlage klarer Rechtsgrundlagen agieren und dabei effektiv kontrolliert werden», teilte er mit. Aber auch die Grünen-Fraktion behält sich nach seinen Worten noch Änderungen vor.

Vertrauenspersonen (V-Personen) sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Im besten Fall ermöglichen sie den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen, etwa bei organisierter Kriminalität. 

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel - er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind und um Vorwürfe, die Behörden tauschten sich über ihre V-Personen zu wenig aus, oder sie unterstützten mit ihren Zuwendungen an die V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es um V-Leute, die zur Strafverfolgung von den Polizeien des Bundes und der Länder eingesetzt werden. Von V-Personen zu unterscheiden sind verdeckte Ermittler. Das sind Polizisten, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln.