Die Grüne Jugend fordert einen gesetzlichen Mindestlohn auch für Jugendliche. Bei ihrem Bundeskongress in Leipzig stimmte sie für einen Antrag, der auf eine Abschaffung des Paragrafen 22 des Mindestlohngesetzes drängt. Dieser hält unter anderem fest, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt.
Ausnahmen vom Mindestlohn sind darin auch etwa für Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums vorgesehen sowie für andere parallel zu Studium oder Ausbildung laufende Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Aus Sicht der Grünen Jugend werden Jugendliche dadurch diskriminiert und Praktikantinnen und Praktikanten «als billige Arbeitskräfte missbraucht».
Der gesetzliche Mindestlohn legt fest, welche Lohnuntergrenze in Deutschland nicht unterschritten werden darf. Seit Jahresbeginn sind das 12,41 Euro brutto pro Stunde.