Umwelt

Gericht verhandelt über Klima-Klagen gegen Bundesregierung

Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emissionen festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.

Die Regelungen des Bundes zum Klimaschutz stehen heute vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg auf dem Prüfstand. In zwei Verfahren fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie drei andere Kläger von der Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz auch wirklich sicherstellt.

Zum einen geht es dabei um die Vorgaben für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zum anderen geht es um das Ziel, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Zum Vergleich: Erreicht waren im Vorjahr rund 46 Prozent Minderung.

Umwelthilfe: Kilmaschutzprogramm reicht nicht aus

Auf dem Programm des Gerichtes steht zunächst eine längere mündliche Verhandlung mit Vertretern aller Beteiligten, darunter der Bundesregierung. Ob gleich anschließend ein Urteil fällt oder erst bei einem bereits anberaumten Verkündungstermin am 22. Mai, ist nach OVG-Angaben offen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

Nach Einschätzung der Umwelthilfe reicht das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht aus, um die im Klimaschutzgesetz gesteckten Reduktionsziele zu erreichen. Das gelte sowohl sektorübergreifend für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft als auch für den Verkehr oder den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft.

«Statt immer nur über den Klimaschutz zu reden, brauchen wir konkrete, rasch umsetzbare und zumutbare Maßnahmen», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Erste Klage war erfolgreich

Maßgeblich bei der Klage ist das aktuelle Klimaschutzgesetz, das die Ampel-Koalition demnächst ändern will. Es schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, was zuletzt beim Verkehr und dem Gebäudesektor der Fall war, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Auf Grundlage des Gesetzes war die Umwelthilfe schon einmal juristisch gegen die Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Werden die Kilmaziele erreicht?

Ende April hat der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen, vor allem auf Betreiben der FDP in der Ampel-Koalition. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Regierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet, es muss noch den Bundesrat passieren.