Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts.
EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung
March 17, 2026, 8:48: Uhr
Luxemburg (dpa) -
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Ein Kreuz auf einem Kirchturm in der Region Hannover zeichnet sich vor dem vom Sonnenaufgang rötlich verfärbten Morgenhimmel ab. (zu dpa: «EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung»)
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