BGH fragt EuGH zu DFB-Reglement für Spielervermittler
Der Streit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und einem der führenden deutschen Spielervermittler, Roger Wittmann, dreht eine Schleife auf europäischer Ebene.
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) beschlossen, das DFB-Reglement zur Spielervermittlung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser soll entscheiden, inwiefern das europäische Kartellverbot dafür gilt. Das BGH-Verfahren werde so lange ausgesetzt, teilte das Gericht mit.
Millionenschwerer Markt
Die obersten Kartellrichterinnen und -richter in Karlsruhe prüfen, inwieweit der DFB mit seinem Reglement auf das Vermittlungsgeschäft Einfluss nehmen darf. Mit eigenen Regelwerken wollten die Fußballverbände FIFA und DFB auf dem millionenschweren Markt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. Gegen den Weltfußballverband FIFA liegt deswegen schon eine Klage beim EuGH vor.
Reglements von Sportverbänden sind vor dem EuGH nicht neu. In einem früheren Verfahren zu Dopingkontrollregeln legte der Gerichtshof fest, dass das europäische Kartellverbot nicht für Regeln gilt, die einen fairen sportlichen Wettstreit sicherstellen sollen. Ungeklärt ist, inwieweit sich dieses Urteil auf die DFB-Vorschriften übertragen lässt. «Der Senat sieht sich nicht in der Lage, diese Rechtsfrage selbst zu entscheiden», sagte der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff.
«Der Europäische Gerichtshof muss nun die Reichweite der Ausnahme für sportliche Regeln vom Kartellverbot präzisieren», teilte Wittmanns Anwalt Alexander Fritzsche dazu mit. «Das betrifft insbesondere die Frage, ob die Ausnahme auf Aktivitäten von Sportverbänden anwendbar ist, wenn sie nicht den Sport, sondern – wie hier – wirtschaftliche Tätigkeiten auf anderen Märkten regeln.»
«Spürbare Wettbewerbsbeschränkung»
Bei der Verkündung des BGH-Beschlusses betonte BGH-Richter Kirchhoff, dass die Vorgaben des DFB zu einer «spürbaren Wettbewerbsbeschränkung» auf dem Markt der Spielervermittlung führen. Zwar richten sie sich nicht direkt an die Agenten, sondern an Vereine und Spieler. «Sie bewirken jedoch, dass die Spielervermittler ihr Verhalten an dem Regelwerk ausrichten müssen», sagte Kirchhoff.
Die DFB-Vorschriften sehen unter anderem eine Registrierungspflicht für Vermittler vor, die sich außerdem auch den Verbandsstatuten unterwerfen müssen. Obendrein gilt ein Provisionsverbot für bestimmte Transfers und für die Vermittlung von jugendlichen Spielern. Der Spielerberater Wittmann sieht darin einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Seine Klage wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt. In der Vorinstanz hatte das Frankfurter Oberlandesgericht Ende 2021 bei einigen Passagen dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben.
Spielervermittler fädeln Profiverträge oder Transfers ein. In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2022 zwischen 35,44 Millionen Euro (FC Bayern München) und 642.000 Euro (Aufsteiger 1. FC Heidenheim) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen Transfergeschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.