Abgeordnetengruppe gegen große Umstellung bei Organspenden
Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland schlägt eine Abgeordnetengruppe im Bundestag mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden vor - und stellt sich damit strikt gegen eine Widerspruchsregelung. Diese würde «einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen», heißt es in einem nun eingebrachten Antrag, den 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen.
Über den Antrag soll der Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten in der kommenden Woche erstmals beraten. Eingebracht wurde dafür auch schon ein Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten, die eine Widerspruchsregelung einführen will - und damit eine grundlegende Umstellung: Erwachsene sollen demnach automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organentnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Schweigen keine Zustimmung
Im nun vorgelegten Antrag der anderen Gruppe heißt es dazu: «Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.» Das Recht auf Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Eine Organentnahme ohne explizite Zustimmung berge zudem Risiken für das Vertrauen in das Gesundheitssystem.
Zentrale Ursache für die niedrige Zahl der Organspenden sei das «erhebliche Defizit» bei der Umsetzung von Maßnahmen, um potenzielle Spender zu erreichen und die Dokumentation des Spendewillens zu erleichtern.
Aufforderung an alle jungen Erwachsenen?
Der Antrag sieht daher vor, die Bundesregierung mit dem Erarbeiten einer Regelung zu beauftragen - mit dem Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger «zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren». Dabei soll man neben Zustimmung oder Ablehnung auch «eine Unentschiedenheit» angeben können. Gemeinsam mit den Ländern solle zudem ein Konzept entwickelt werden, wie in Ausweisstellen «analoge Eintragungsmöglichkeiten» in ein bestehendes Online-Register zur Spendebereitschaft aufzubauen sind.
Der Bundestag hatte Ende Juni bereits in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege zu mehr Organspenden debattiert. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert. Der Bundestag beschloss damals stattdessen ein Gesetz, das das Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr Information und leichtere Dokumentation zielte. Dazu gehört ein zentrales Online-Register, das aber erst 2024 mit Verspätung gestartet wurde.
Mehr als 8.000 Menschen auf Wartelisten
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass viele - allgemein gesehen - positiv zu Organspenden stehen, dann aber keinen Willen dazu festhalten.
