Arbeitsunfall

Verfahren gegen Kranführer nach Gondelabsturz eingeleitet

Nach dem tödlichen Gondelabsturz auf einer Baustelle in Horb am Neckar am 20. Mai hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Kranführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das teilte die Anklagebehörde mit.