Verfassungsgerichtshof

Urteil zu AfD-Klage wegen Landeszentrale erwartet

Immer wieder lässt der Landtag Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen. Ob das rechtens ist, entscheidet am Montag der Verfassungsgerichtshof.

Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung will der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg am Montag (13.00 Uhr) in Stuttgart ein Urteil verkünden. Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit Langem versucht, einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheiterte die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen ließen.

In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht - und dieses sei immer wieder gewährt worden.

Zuletzt war die AfD-Fraktion am Donnerstag im Landtag damit gescheitert, einen Kandidaten ins Kuratorium der Landeszentrale wählen zu lassen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach Angaben der Landtagsverwaltung war es bereits die neunte Wahl.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll die Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern - 17 davon aus dem Landtag. Diese werden vom Landtag gewählt, die Fraktionen waren bislang entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu.

Die Grünen hatten 2022 erklärt, dass die gewählten AfD-Vertreter zuletzt ihr Amt missbraucht hätten, um die Landeszentrale schlechtzumachen. Die AfD hatte angekündigt, immer wieder zu versuchen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.